Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jürgen Volker Holdefleiß, D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Spitzenkandidatin Bündnis90/DieGrünen,
Ihrer Fraktion ist das Thema „Diskriminierung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge anlässlich des Beitritts der DDR“ hinlänglich bekannt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat vor einigen Monaten einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, diese rückwirkend zu beseitigen.
Das BMAS hat sich bedenkenlos und ohne sachlichen Diskurs über das Votum des Bundestages hinweggesetzt. Man verbreitet die Behauptung, die Gesetzgebung zum Beitritt der DDR wirke auch rückwirkend auf die Biografien der längst in der alten Bundesrepublik eingegliederten Flüchtlinge aus der DDR (Ausgereiste, Abgeschobene, Freigekaufte).
Nach Aussage des damaligen Ministers N. Blüm ist genau das Gegenteil wahr: Die Ergebnisse der Eingliederung sollen gerade nicht angetastet werden. Das schreibt er am 22.05.1991 in einem Brief an den Bundeskanzler, seine Ministerkollegen und den Pressdienst. Er beruft sich dabei auf einen „breiten Konsens aller politischen Kräfte“. Im Jahre 2012 bestätigt er diese Sicht noch einmal ausdrücklich.
Es ist kein einziges Dokument bekannt, mit dem das BMAS belegen kann, dass der Gesetzgeber die Abkehr von diesem „breiten politischen Konsens“ legitimiert hat. Ein rechtsstaatliches Vakuum.
Wie sich die Fraktionen des Bundestages zu diesem Thema künftig zu positionieren gedenken, wird angesichts des bevorstehenden Wahljahres 2013 von den 300.000 Betroffenen sicherlich mit großem Interesse beobachtet werden.
Wir stellen Ihnen hiermit die Frage:
Ist Ihre Partei bereit, folgende Forderung in eventuelle Koalitionsverhandlungen aufzunehmen?
Rückwirkende Korrektur der Diskriminierung, die den DDR-Flüchtlingen anlässlich des Beitritts der DDR verordnet worden ist. Das bedingt, dass die Folgen der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze geheilt werden, die die Diskriminierung erst möglich gemacht hat.
Mit freundlichem Gruß,
J. Holdefleiß, IEDF
Sehr geehrter Herr Holdefleiß,
wir danken Ihnen für Ihre Frage. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen. Insbesondere was die Benachteiligung von Flüchtlingen aus der DDR im Rentenrecht angeht, ist die grüne Fraktion aktiv. Wir möchten Sie deshalb auf den Antrag „DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen – Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hinweisen; Sie finden ihn hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706108.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt