Frage an Katrin Göring-Eckardt von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.11.2012. In meiner Frage vom 20.11.2012 habe ich mich aber auf die Folgen der Beschneidung auf das sexuelle Empfinden bezogen und NICHT auf gesundheitliche Risiken. Ich habe diese auch durch Aussagen von Betroffenen belegt und möchte Sie daher bitten auch darauf einzugehen.
In Ihrer Antwort beziehen sie sich zudem auf das American Academy of Pediatrics (AAP). Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele andere Pediatrien in Europa die Position ihrer amerikanischen Kollegen unterstützen?
Ich verwies in meiner ursprünglichen Frage bereits auf die Würde des Menschen. Das darauf beruhende Persönlichkeitsrecht schützt insbesondere den Intimbereich des Menschen absolut. Könnten Sie mir also bitte erklären, warum die Beschneidung nicht in den absolut geschützten Intimbereich eingreifen sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
die Internetseite www.beschneidung-von-jungen.de ist eine Plattform, auf der sich vor allem jene Menschen äußern, die unter den Folgen ihrer Beschneidung leiden. Jeder einzelne Bericht ist tragisch und das persönliche Leid und die Betroffenheit in keinem Fall in Abrede zu stellen. Dennoch gehört zum Gesamtbild dazu, dass es Männer gibt, die nicht unter ihrer Beschneidung leiden und keine negativen Auswirkungen hinsichtlich ihres sexuellen Empfindens beschreiben. Während Sie in Ihrer Argumentation einzelne Aussagen von Betroffenen absolut setzen, halten Sie auf der anderen Seite die eigenständige Position der AAP für marginal, da sie Mehrheit der Vereinigungen von KinderärztInnen in Europa die Haltung der US-amerikanischen KollegInnen nicht teilt.
Aufgabe des Gesetzgebers ist es, sämtliche Positionen zu hören, die Argumente abzuwägen und zu einer Lösung zu kommen, die die verschiedenen Interessen so gut wie möglich in Einklang bringt. Dies hat im parlamentarischen Beratungsprozess stattgefunden und am Ende hat sich der Deutsche Bundestag mit Mehrheit dafür ausgesprochen, dass das elterliche Sorgerechtes einschließt, in die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes zu einzuwilligen. Der Gesetzgebers bringt mit diesem Gesetz die Rechtsgüter des Kindswohl, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts der Eltern in Einklang.
Mit vielen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt