Frage an Katrin Göring-Eckardt von Daniel S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
Wir haben ein behindertes Kind. Frauen und Männer verlieren auch heute leider noch zu oft Ihre Arbeit weil sie gerade bei behinderten Kinder oftmals mit in den Kliniken auch eine längere Zeit bleiben müssen. Diese Eltern wählten Ihr Schicksal des zuhause bleibens nicht. Wie wäre Ihre Entscheidung ausgefallen wenn ein Betreungsgeld für Eltern von behinderten Kindern beschlossen worden wäre. Wir selber mussten erleben wie uns die gesetzliche Krankenkasse BEK Thüringen wegen des schweren Herzfehlers unseres Sohnes die Krankenversicherung ablehnte. Meine Frau verlor Ihre Arbeit und wir haben wegen der Absage der Versicherung Notgeheiratet in Gotha um unseren Sohn doch noch gesetzlich über mich dann zu versichern können. Wie stehen sie zu einen Rechtsanspruch auf einen Heilpädagogischen Kitaplatz ? Warum müssen Eltern eines behinderten Kindes wegen der fehlenden Heilpädagogischen Plätze genau diese drei Jahre oftmals warten und zwangsweise zuhause bleiben. Würden sie diesen Eltern als kleine Entlastung in diesen Fall das Betreuungsgeld gönnen?
Vielen Dank Daniel Senger
Sehr geehrter Herr Senger,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir hören häufig von behinderten Menschen selbst sowie von ihren Angehörigen, wie viel Ärger, Streit und Aufwand sie noch immer mit den Rehabilitationsträgern haben. Es tut uns leid, dass es auch Ihnen so ergangen ist.
Nun können wir schwer nachvollziehen, was genau in Ihrer Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenversicherung vorgefallen ist. Grundsätzlich darf keine gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen Versicherten ablehnen, das verbietet der gesetzlich festgeschriebene Kontrahierungszwang (Aufnahmepflicht) und das wäre auch ein Widerspruch zur allgemeinen Versicherungspflicht. Ablehnungen wegen Krankheit sind dadurch in der GKV ausgeschlossen. Genau deshalb gibt es das Solidarprinzip in der GKV. Ablehnungen aus gesundheitlichen Gründen sind nur in der privaten Krankenversicherung möglich. Die BARMER GEK kann die Aufnahme eigentlich nur dann abgelehnt haben, wenn Sie privat krankenversichert sind. Dann hätten Sie das Kind privat krankenversichern müssen. Das ist nur konsequent. Nach einer Heirat ist das Kind im Prinzip in dem System (GKV bzw. PKV) zu versichern, wo das Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert ist.
Den Vorschlag eines Betreuungsgeldes für Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern und dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren, halte wir für nicht wirklich befriedigend. Das Betreuungsgeld ist ja keine Summe, die ein Gehalt ersetzen kann. Wir Grüne setzen uns stattdessen für ausreichende und qualitativ gute Kita-Plätze ein. Auch Frühförderangebote müssen deutlich gestärkt und ausgebaut werden. Natürlich wollen wir für Eltern, die gegen viele Barrieren kämpfen müssen, die beste Unterstützung. Letztendlich bekommen sie diese in unseren Augen aber nur, wenn es für ihre Kinder Angebote gibt, die ihnen die bestmögliche Entwicklung und Teilhabe bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt