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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred H. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Manfred H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

da hier in der Nähe nur ein kleiner Schießstand ist und die Lagerkapazität sehr begrenzt währe,frage ich sie wer mir 1. meine Sportgeräte (Waffen) zu Unzeiten,z.b. Morgens um 3 Uhr aushändigt wenn ich zu Überregionalen Veranstaltungen schon sehr früh meine Reise antreten will.Wer gibt mir die Garantie das nicht unbefugte mit meinem Sportgerät trainieren und meine Munition verbrauchen.Eine Zentrale Lagerung würde Langfinger Magisch anziehen und müsste ständig von Bewaffneten Sicherheits Personal geschützt werden. Ich möchte,nein wir Sportschützen erwarten eine Klare,Aussagekräftige Antwort ohne diese abgedroschenen Phrasen wie Amoklauf,Erfurt und Winnenden,Sportwaffe = Mordwaffe.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hubbert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hubbert,

wir Grüne gehen davon aus, dass die weit überwiegende Mehrheit aller Sportschützen, Jäger und sonstiger legaler Waffenbesitzer zuverlässig und verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen. Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es aber leider nicht getan, wenn man den Missbrauch von Schusswaffen verhindern will. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen. Hinzu kommt ein nicht immer kontrollierbares Umfeld, in dem jede und jeder von uns lebt. Und leider gibt es auch immer wieder folgenschwere Einzelfälle, in denen Schützen bzw. Jäger selbst ihre Waffe missbrauchen. Diese zu verhindern sollte in unser aller Interesse sein.

Dass zu diesem Zweck ein sehr striktes Reglement erforderlich ist, liegt in der Natur der Sache: Das Sportgerät der Schützen bringt nun einmal eine besondere Gefährlichkeit für das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit sich. Es geht hier nicht um persönliches Misstrauen gegenüber Schützen oder eine Abneigung gegenüber dem Schießsport, sondern allein um die Gefährlichkeit des Sportgerätes. Wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, diese Gefährlichkeit auf ein Minimum zu reduzieren, muss er dies zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit tun.

Was die Umsetzung angeht diskutieren wir gerade verschiedene Lösungswege und wollen dabei neben den Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft natürlich auch die Interessen der Sportschützen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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