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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Angelika H. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhart,

hier auf abgeordnetenwatch.de wurde Ihnen von Fragestellern vorgeworfen, Sie hätten in einer Fernsehsendung behauptet, der Rassismus wäre bis in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen. Außerdem wurde Ihre Behauptung, das Leben mit ausländischen Mitbürgern sei für Sie "spannend", sehr kritisiert. Sie haben auf all diese Fragen geantwortet.

Einer dieser "spannenden" Sachen ist das Schächten von Tieren. Ich lebe in einem Dorf mit einem Asylantenheim. Dort werden Schafe geschächtet (vielleicht auch andere Tiere). Auf der Internetseite http://islam.de/14874.php konnte ich nachlesen wie versucht wird, den Islam Nichtgläubigen zu erklären: "Eines der Zeichen, die wir aus diesen Versen lernen können, ist, dass Gott verbietet, Menschen zu opfern. Ein weiteres Zeichen ist, das Gott uns zeigt, dass er für uns Nutztiere erschaffen hat, deren Verzehr erlaubt ist und Abraham dabei die Aufgabe hat, uns die Art der Schächtung beizubringen: Das Opfertier wird mit verbundenen Augen und mit drei gefesselten Füßen hingelegt und gen Mekka ausgerichtet. Nach dem es beruhigt wurde, wird die Kehle (die Luft- und Speiseröhre) mit einem scharfen Messer, das keine Zacken haben darf, durchschnitten. Dann muss das Tier ausbluten, weil Blut im Islam als unrein gilt."

Werte Frau Bundestagsabgeordnete, entspricht das Töten ohne vorherige Betäubung unserem Grundgesetz und daraus ableitend unserem Tierschutzgesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das wichtige tierschutzpolitische Thema Schächten ansprechen.

Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft ist.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen und unterstützen den Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden ist, dass „bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit (…) Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten.“ Wir Grüne fordern von der schwarz-gelben Koalition, dass sie diesen Gesetzesentwurf möglichst zügig im Bundestag zur Abstimmung bringt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass belegt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten.

Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.

Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachten ergeben sich im Übrigen nicht nur beim betäubungslosen Schächten. Auch bei anderen Schlachtverfahren kommt es immer wieder zu Komplikationen, etwa durch eine ungenügende oder fehlerhaft vorgenommene Betäubung. Im Interesse des Tierschutzes sind alle diese Schlachtverfahren immer wieder kritisch zu prüfen und zu verbessern.

Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre kritische Anfrage. Sie sprechen ein sensibles Thema an. Die Frage, wie wir hier in Deutschland mit Menschen anderer Kultur und Religion umgehen, ist eine ganz wesentliche.

Sie sprechen zunächst die Einladung Herrn Sarrazins zu einer Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing und die Kritik von Bündnis 90/Die Grünen daran an. Generell gilt, dass bei einem so wichtigen Thema wie der Integrationspolitik eine Debatte nicht gescheut werden sollte. Von daher hat Frau Göring-Eckardt auch letzten September in der ARD bei "Anne Will" über die Thesen von Herrn Sarrazin diskutiert. Jedoch ist immer abzuwägen, wie viel Aufmerksamkeit man Herrn Sarrazin zukommen lassen will. Schließlich sind seine Thesen zum Teil rassistisch.

Was Zwangsbeschneidungen betrifft, hat sich Frau Göring-Eckardt immer wieder kritisch geäußert, zuletzt anlässlich des Internationalen Frauentags:

http://goering-eckardt.de/detail/nachricht/der-frauentag-ist-eine-angelegenh
eit-von-hoechster-aktualitaet.html

Zum Verhältnis zwischen Christentum und Islam hat sich Frau Göring-Eckardt kürzlich sehr ausführlich anlässlich der Woche der Brüderlichkeit geäußert
- Sie können die Rede hier nachlesen:

http://goering-eckardt.de/detail/nachricht/judentum-christentum-islam-aufein
ander-hoeren-miteinander-leben.html

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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