Frage an Katrin Göring-Eckardt von Michael N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
wie wollen Sie den Lohndumping verhindern? Ist überhaupt die Lohnsubventionen bei Arbeitnehmern (aufstockendes ALG II) erlaubt, werden deutsche Firmen damit nicht gegenüber europäischen Mitbewerbern bessergestellt? Im europäischen Ausland gibt es Mindestlöhne/allgemeinverbindliche Tarifverträge. Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Norden
Sehr geehrter Herr Norden,
wir fordern Mindestlöhne, um einen Dumpingwettbewerb nach unten zu vermeiden, in dem Unternehmen ihren Mitarbeitern lediglich geringe Löhne zahlen und sie dann aufs Amt schicken, um sich dort den mickrigen Lohn aufstocken zu lassen. Berechnungen des DGB zeigen, dass durch einen Mindestlohn von 7,50€/h bis zu 2 Mrd. € an aufstockendem ALG II eingespart werden könnten. Formal handelt es sich bei aufstockendem ALG II allerdings nicht um Lohnsubventionen, die gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen würden. Der Grund hierfür ist, dass das aufstockende ALG II an den Arbeitnehmer gezahlt wird und nicht an das Unternehmen. Nur wenn der Zuschuss direkt an das Unternehmen gezahlt wird, kommt das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht zur Anwendung. Sie haben natürlich trotzdem Recht, dass auch das Unternehmen davon profitiert, es kann dadurch schließlich niedrige Löhne zahlen und Kosten sparen. Wir finden das nicht in Ordnung. Ein Mindestlohn würde dem einen Riegel vorschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt