Frage an Katrin Göring-Eckardt von Hans A. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Göring- Eckardt
Ich möchte folgendes wissen:
1. Wie ist Ihre Haltung zu der Frage des bedingungslosen Grundeinkommens?
2. Sind Sie für oder gegen die Sommerzeit?
Freundliche Grüße
Hans Arden
Sehr geehrter Herr Arden,
Vielen Dank für Ihre Fragen.
Die gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung sind keine Randerscheinungen. Formen sozialer Ausgrenzung und die Sorge vor Ausgrenzung sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Kritik an der Angemessenheit und Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates geht damit einher. In diesem Zusammenhang gewinnt die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen ständig an Bedeutung. Ich nehme diese Vorschläge sehr ernst. Meines Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte. Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden (auf lange Sicht) nicht entbehrlich. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären erworbene Ansprüche zu bedienen. Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden. Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz zu schweigen davon, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen und nicht abgebaut werden können.
Wir werden uns also auch in Zukunft darüber zu unterhalten haben, wie viel Geld wir für diese Aufgaben ausgeben wollen und wie Bildung oder auch der Schutz bei Pflegebedürftigkeit am besten gewährleistet werden können.
Selbst die Befürworterinnen und Befürworter eines Grundeinkommens räumen ein, dass ein bundeseinheitliches Grundeinkommen nicht überzeugend wäre. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten mithin berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch räumen sie ein, dass die Bedarfe der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden können. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken. Selbstbestimmung und Solidarität bilden die normative Grundlage in einer Gesellschaft, in welcher der Wunsch nach sozialem Zusammenhalt fester Bestandteil des Selbstverständnisses ist.
Zusammenhalt wird nur dann erhalten, wenn sich die Gesellschaft auf Prioritäten einigt. Eine solche Priorität ist aus grüner Sicht die Parteinahme für die Schwächsten. Dazu gehört, dass sozialstaatliche Leistungen die Befähigung der Menschen zum Ziel haben müssen, ein Leben in eigener Regie zu führen. Dauerhafte Alimentierung widerspricht diesem Ziel. Bei der grünen Grundsicherung geht es auch um gesellschaftliche und politische Teilhabe. Der Staat ist hier mehr als ein Geldverteiler: Er muss aktivieren, indem er Strukturen schafft, in denen Potenziale des oder der Einzelnen entdeckt und entwickelt werden können. Wichtig ist die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Lebensverläufen und persönlichen Voraussetzungen. Wir wollen einen Sozialstaat, der die soziale Orientierung des oder der Einzelnen fördert, statt die jeweilige Lebenslage zum "sozialen Schicksal" erstarren zu lassen. Das aber passiert leicht, wenn sich der Kontakt auf die monatliche Kontoüberweisung beschränkt.
Wer Menschen bei der Entfaltung ihrer Potenziale unterstützen will, muss ihnen mehr anbieten als bloße Geldtransfers. Diese allein eröffnen langfristig keinen Raum für neue Lebensentwürfe. Grüne Grundsicherung setzt sich deshalb aus zwei gleichrangigen Bestandteilen zusammen: Teilhabegarantie und Existenzsicherung.
Nun zur Sommerzeit: Ich sehe die Einführung der Sommerzeit nach wie vor skeptisch, weil sie den natürlichen Rhythmus verschiebt. Aber Ende 1994 wurden die unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union vereinheitlicht. Die einheitliche Sommerzeit gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich ihrer Landesteile, die in der Nähe von Europa liegen. Als einzelnes Land aus dieser Regelung auszusteigen sehe ich als problematisch an.
Viele Grüße,
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr Arden,
Vielen Dank für Ihre Fragen.
Die gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung sind keine Randerscheinungen. Formen sozialer Ausgrenzung und die Sorge vor Ausgrenzung sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Kritik an der Angemessenheit und Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates geht damit einher. In diesem Zusammenhang gewinnt die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen ständig an Bedeutung. Ich nehme diese Vorschläge sehr ernst. Meines Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte. Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden (auf lange Sicht) nicht entbehrlich. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären erworbene Ansprüche zu bedienen. Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden. Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz zu schweigen davon, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen und nicht abgebaut werden können.
Wir werden uns also auch in Zukunft darüber zu unterhalten haben, wie viel Geld wir für diese Aufgaben ausgeben wollen und wie Bildung oder auch der Schutz bei Pflegebedürftigkeit am besten gewährleistet werden können. Selbst die Befürworterinnen und Befürworter eines Grundeinkommens räumen ein, dass ein bundeseinheitliches Grundeinkommen nicht überzeugend wäre. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten mithin berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch räumen sie ein, dass die Bedarfe der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden können. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken. Selbstbestimmung und Solidarität bilden die normative Grundlage in einer Gesellschaft, in welcher der Wunsch nach sozialem Zusammenhalt fester Bestandteil des Selbstverständnisses ist. Zusammenhalt wird nur dann erhalten, wenn sich die Gesellschaft auf Prioritäten einigt. Eine solche Priorität ist aus grüner Sicht die Parteinahme für die Schwächsten. Dazu gehört, dass sozialstaatliche Leistungen die Befähigung der Menschen zum Ziel haben müssen, ein Leben in eigener Regie zu führen. Dauerhafte Alimentierung widerspricht diesem Ziel. Bei der grünen Grundsicherung geht es auch um gesellschaftliche und politische Teilhabe. Der Staat ist hier mehr als ein Geldverteiler: Er muss aktivieren, indem er Strukturen schafft, in denen Potenziale des oder der Einzelnen entdeckt und entwickelt werden können. Wichtig ist die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Lebensverläufen und persönlichen Voraussetzungen. Wir wollen einen Sozialstaat, der die soziale Orientierung des oder der Einzelnen fördert, statt die jeweilige Lebenslage zum "sozialen Schicksal" erstarren zu lassen. Das aber passiert leicht, wenn sich der Kontakt auf die monatliche Kontoüberweisung beschränkt. Wer Menschen bei der Entfaltung ihrer Potenziale unterstützen will, muss ihnen mehr anbieten als bloße Geldtransfers. Diese allein eröffnen langfristig keinen Raum für neue Lebensentwürfe. Grüne Grundsicherung setzt sich deshalb aus zwei gleichrangigen Bestandteilen zusammen: Teilhabegarantie und Existenzsicherung.
Nun zur Sommerzeit: Ich sehe die Einführung der Sommerzeit nach wie vor skeptisch, weil sie den natürlichen Rhythmus verschiebt. Aber Ende 1994 wurden die unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union vereinheitlicht. Die einheitliche Sommerzeit gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich ihrer Landesteile, die in der Nähe von Europa liegen. Als einzelnes Land aus dieser Regelung auszusteigen sehe ich als problematisch an.
Viele Grüße,
Katrin Göring-Eckardt