
(...) Für die Umsetzung dieser internationalen Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten in nationales Recht liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssten allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. (...)