Frage an Katja Mast von Helga R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Frage:
Warum hat Deutschland die EU Konvention gegen Korruption bei Abgeordneten noch nicht unterzeichnet?
Sehr geehrte Frau Robinson,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ratifizierung der Konventionen gegen Korruption bei Abgeordneten. Es ist richtig, dass Deutschland weder die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 noch das Übereinkommen des Europarates gegen Korruption von 1999 ratifiziert hat.
Für die Umsetzung dieser internationalen Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten in nationales Recht liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssten allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Regierungsentwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Sinne der internationalen Vorgaben anpassen.
Nach geltendem Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstandenen Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.
Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche gesetzliche Lücke besteht.
In der letzten Wahlperiode hat die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass sich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen. Die SPD-Fraktion hat die Beratungen in der Großen Koalition unverzüglich wieder aufgenommen. Jetzt verweigert allerdings unser neuer Koalitionspartner weitere Gespräche zu diesem Thema. Wir haben daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf in der SPD-Fraktion erarbeitet. Nach dem Koalitionsvertrag dürfen Gesetzentwürfe aber nur gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht werden, sodass die Umsetzung gegenwärtig an der CDU/CSU-Fraktion scheitert.
Die Ratifizierung der Konventionen zur Korruption bei Abgeordneten wird für die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Agenda stehen und bei einer Regierungsbeteiligung der SPD in der nächsten Legislatur des Deutschen Bundestages weiter vorangebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB