![Katja Mast Portrait von Katja Mast](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/mast-katja.jpg?itok=K9sY7BrU)
(...) Zu Ihren ersten beiden Fragen möchte ich daher anmerken, dass gesetzwidriges Verhalten von pharmazeutischen Unternehmen beim Vorliegen ausreichender Beweise - wie andere Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland auch - durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden geahndet wird. Neben den einschlägigen Strafvorschriften müssen von den pharmazeutischen Unternehmen insbesondere die Regelungen des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachtet werden. (...)