


Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass unser Steuersystem gerecht ist und auf soliden Füßen steht.

Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

Wir wollen eine auskömmliche und angemessene Absicherung im Alter. Denn eine gute Absicherung im Alter ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats.

Die Region im Nordschwarzwald ist stark betroffen vom Strukturwandel in unserer Wirtschaft und vor allem in der Automobilindustrie.

Ein gerechtes Steuersystem sorgt dafür, dass all diejenigen, die jeden Tag aufstehen und zur Arbeit gehen und mit ihrer Arbeit unser Land am Laufen halten, am Ende des Monats mehr Netto im Geldbeutel haben