Frage an Katja Mast von Sigrun L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Mast,
Bin am 1.April 2008 von Stuttgart nach Mühlacker-Lomersheim gezogen und sehr erstaunt, dass allein innerhalb eines Bundeslandes so große Unterschiede gemacht werden.
Erklärung: Bin 50 Jahre alt und krankheitsbedingt erwerbsunfähig. Bekomme monatlich eine Rente von rund 700€.
In Stuttgart erhielt ich einen Grundsicherungszuschuss in Höhe von 112 €.
Da ich 80% Schwerbeschädigt bin mit *G*RF* suchte ich eine Wohnung wo ich endlich wieder am sozialen Leben teilnehmen konnte. In Stuttgart war meine Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug und Anbindung an die öffentlichen Verkehrmittel. Mein Hausarzt musst mich zuhause besuchen und meine Therapeutin kam 2 mal die Woche zu mir nach Hause. Treppensteigen war wegen meiner Krankheit sehr beschwerlich. Bekannte hatte ich dort sehr wenige. Die einzige Abwechslung war wenn meine Therapeutin oder mein Nachbarschaftshelfer kam. Ich verfiel immer mehr in eine Depression.
Nach 2 !! Jahren ergebnisloser Suche in Stuttgart hatte ich endlich das große Glück die jetzige Wohnung zu finden. Mein Vermieter machte mir sogar das Angebot ein behindertengerechtes Bad umzubauen. Direkt vor der Haustür befindet sich eine Bushaltestelle. Ich kann also zur Therapie und zum Arzt wieder selber fahren. Freunde die mich regelmäßig besuchen und mitnehmen usw. einfach 100% mehr Lebensfreude hier.
Aber nun musste ich erfahren, dass es hier nun einen großen Nachteil gegenüber Stuttgart gibt. Meine Kaltmiete betrug in Stuttgart 378€ und hier 389€. In Stuttgart bekam ich eine Grundsicherung in Höhe von 112 € hier nur 48,95€ !! Die Erklärung war, mir stünde nur eine Wohnung zu die 239€!!!! nicht übersteigen würde.
Meine Frage: Wer ist in dem Irrglauben für dieses Geld eine behindertengerechte Wohnung zu finden?? Wer setzt die feldfremde Obergrenze fest? An uns, wegen Krankheit arbeitsunfähigen, behinderten Menschen scheint keiner zu denken.
Mit freundlichem Gruß
Lauer
Sehr geehrte Frau Lauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch bezüglich der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderung.
Gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Jedoch handelt es sich bei Ihrer Frage um eine sehr persönliche Angelegenheit, die ich nicht öffentlich beantworten möchte. Vielmehr würde ich Ihnen gerne auf dem Postweg eine ausführliche Antwort zu Ihrem Fall zusenden. Dazu möchte ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift, wenn möglich per E-Mail unter katja.mast@bundestag.de, zukommen zu lassen, so dass ich Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast