Frage an Katja Leikert von Dr. Mauricio F. bezüglich Menschenrechte
Wie stehen Sie zu automatischer Gesichtserkennung? Werden Sie dagegen stimmen, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll?
Sehr geehrter Herr Dr. Fernández,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.
Der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung wird kontrovers diskutiert. Zum einen besteht die Befürchtung, auch unbescholtene Bürger werden dauerhaft überwacht und Verhaltensdaten aufgezeichnet. Auf der anderen Seite stehen vielversprechende Vorteile, die dem Schutze der Allgemeinheit dienlich sein könnten.
Die automatisierte Gesichtserkennung würde vor allem zum Einsatz kommen, um für die Allgemeinheit gefährliche Personen an Flughäfen oder großen Bahnhöfen zu identifizieren. Dazu gehören beispielsweise gelistete Terroristen, Meistgesuchte und Schwerverbrecher. Von normalen Bürgern würden keine Daten erhoben bzw. nicht mit zugeordneter Identität gespeichert werden.
Damit ein unproblematischer Einsatz dieser Technologie gewährleistet werden kann, braucht es jedoch eine klare Rechtsgrundlage. Diese muss den Einsatzort klar benennen, sowie Gegenstand und Betroffene (Schwerkriminelle & Terroristen) eindeutig identifizieren. Dies gebietet auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Generell überwiegt der Schutz und die Unversehrtheit der Allgemeinheit die Anonymität von Schwerkriminellen in öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Flughäfen. Um das Verfahren jedoch Realitätstauglich zu machen, braucht es mehr Pilotanlagen in Deutschland und einen klaren Rechtsrahmen. An den Parametern, wie dieser Rechtsrahmen ausgestaltet sein wird, werde ich mein Abstimmungsverhalten festmachen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen meinen Standpunkt näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Leikert