
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen.
FRANK BOXLER
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen.
Das Problem der beschränkten Verlustverrechnung gäbe es ohne die CDU/CSU Bundestagsfraktion gar nicht.
Für uns Freie Demokraten ist klar: die Freibeträge müssen um 25 Prozent steigen und auch automatisch an die Inflation angepasst werden (Indexierung).
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine Musterklage gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es gilt nun abzuwarten, zu welchem Urteil das Gericht kommen wird.
die Änderungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP Fraktion beschlossen.
Die von Ihnen erwähnte Musterklage wird ja vom CFD Verband unterstützt, eine persönliche Unterstützung ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich.