Umsetzung „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158)“ - Wann?
Sehr geehrte Frau Hessel,
die „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158)“ bedingt die Umsetzung eines mindestens zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bis spätestens August 2022. - Dieses Vorhaben findet sich auch im Koalitionsvertrag.
Ich bitte Sie entsprechend um folgende konkrete Antworten:
- Wird der 2-wöchige Vaterschaftsurlaub bis August 2022 eingeführt?
- Ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren bereits am Laufen? Wie sieht hier der Zeitplan aus?
- Wie sehen die konkreten Rahmenbedingungen aus?
Sehr geehrter Herr K.,
die zweiwöchige Vergütung nach der Geburt eines Kindes ist, wie Sie bereits sagten, im Koalitionsvertrag vereinbart und wird derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet. Das Ministerium beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf im dritten Quartal 2022 vorzulegen und dies im Mutterschutzgesetz zu verankern.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel MdB