Das Deutschlandticket wird ab Mai 2023 eingeführt und eine Entscheidung über den Arbeitgeberzuschuss zu diesem oder zum DeutschlandJobTicket (DJT) liegt noch immer nicht vor. Wann kommt diese?
Sehr geehrte Frau Hessel,
können Sie sagen, wann denn nun über den Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket bzw. zum DeutschlandJobTicket (DJT) entschieden wird?
Und nehmen wir mal an, das DeutschlandJobTicket (DJT) wird eingeführt. Wie teuer wird dieser sein und wie hoch wird Arbeitgeberzuschuss sein?
Das Deutschlandticket wird ab Mai 2023 eingeführt und das BMF und das BADV haben immer noch keine Entscheidung getroffen, wie es mit dem Arbeitgeberzuschuss für Bedienstete des Bundes aussehen soll.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
R.
Sehr geehrte Frau R.,
wie Sie richtig feststellen, kommt das Deutschlandticket zum 1. Mai. Dafür stellt die Bundesregierung über den Verkehrsminister Volker Wissing den Ländern jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Deutschlandticket ist die größte ÖPNV-Reform der jüngeren deutschen Geschichte und die großartige Chance, mehr Menschen vom ÖPNV zu überzeugen. Denn mit dem Deutschlandticket machen wir den ÖPNV nicht nur günstiger, sondern auch digitaler und alltagstauglicher. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen - das ist für den 31. März vorgesehen. Bund und Länder haben sich geeinigt, das Deutschlandticket auch als Jobticket attraktiv zu gestalten: wenn ein Arbeitgeber sich mit mindestens 25% des Ticketpreises am Deutschland-Jobticket seiner Angestellten beteiligt, gewähren Bund und Länder dem Abonnenten einen weiteren Rabatt von 5%. (siehe dazu hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074) Verschiedene Medienberichte haben errechnet, dass das Jobticket somit für den Abonnenten nur noch 34,30 Euro pro Monat kostet. An dieser Stelle ist es aber wichtig zu erwähnen, dass jeder Arbeitgeber selbst bestimmt, wie stark er das Jobticket seiner Angestellten bezuschussen will - wir als Politik können diesen Preis nicht garantieren. Darüber hinaus liegt die Organisation des ÖPNVs (und damit auch die Gestaltung der Tarife und Ticketpreise) in der Kompetenz der Länder. Der Beschluss, das Deutschlandticket einzuführen ist formell eine reine Ländervereinbarung - wir als Bund haben lediglich die Mit-Finanzierung beschlossen. Zu Ihrer Frage, wie der Arbeitgeberzuschuss für Bedienstete des Bundes aussieht, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben; dazu müsste man die zuständigen Personalabteilungen befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel