Frage an Katja Hessel von Manuel S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Katja Hessel,
Mein Anliegen richtet sich ans Finanzgeschäft. Weil ich an einem intensiven fachlichen Austausch auf diesem Gebiet interessiert bin wurden Sie mir von Ihren Kollegen Herrn Christian Lindner empfohlen worden.
Grundsätzlich soll die Umsatzsteuer auf der unternehmerischen Ebene neutral sein. Einer gezahlten Umsatzsteuer steht ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe gegenüber. Daher wird auf unternehmerische Ebene nur der „Mehrwert“ besteuert, also die Differenz zwischen Erlös für eine Lieferung oder Leistung und den Kosten der Vorleistungen. Dieses System wird auch Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug genannt.
Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Banken und Sparkassen aber auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Regelmäßig entfällt auf Darlehenszinsen daher keine Umsatzsteuer in Höhe von 19%, weil es die entsprechende Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift gibt. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht in bestimmten Fällen, „steuerfreie Umsätze“ als „steuerpflichtige Umsätze“ zu behandeln, § 9 Abs. 1 UStG.
Die Banken werden je nach Größe oder Systemrelevanz von EZB und BaFin überwacht, jedoch nicht im Hinblick auf steuerliche Vorgänge, sondern v.a. wegen systemischer Finanzrisiken. Die Höhe der Gebühren oder der Zinsen legen die Banken grundsätzlich im freien Wettbewerb selbst fest. Wer überwacht dann die EZB und die BaFin? Dann ist eine Frage, welches Recht gilt in Banken privates Recht oder steht die Bank im öffentlichen recht wonach Banken zu arbeiten haben?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin ist gesetzlich in § 2 FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) geregelt. Sie erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.
Über die EZB erfolgt als Zentralbank weder eine Fach- noch eine Rechtsaufsicht. Grund dafür ist die verfassungs- und unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Zentralbank.
Zwar ist es richtig, dass die Banken hinsichtlich ihrer Zinsen im freien Wettbewerb stehen. Willkürlich ist die Höhe der Zinssätze jedoch nicht. Vielmehr orientiert sich diese an Referenzzinsätzen, wie beispielsweise dem LIBOR oder dem EURIBOR, und richtet sich damit insbesondere auch nach den Refinanzierungskonditionen der Banken.
Banken unterfallen sowohl privatrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel