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Katja Hessel
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Frage von Ulrike H. •

Frage an Katja Hessel von Ulrike H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Hessel,
Ihre Partei setzt sich stark für den Mittelstand ein, die staatlichen Corona-Hilfen für Firmen kommen aber in besonderm Maße auch Großkonzernen zu gute.
Dänemark hat als Voraussetzungen für Staatshilfen, dass die Firmen
- keine Dividenden ausschütten
- keine Akteinrückkaufprogramme starten
- nicht in Steueroasen engagiert sind.
Wie stehen Sie zu diesen Bedingungen? Wären Sie bereit, sich dafür auch in Ihrer Partei und Im Bundestag einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Hanf-Poos

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Die von Ihnen angesprochenen Auszahlungsvoraussetzungen waren auch Gegenstand der Plenardebatte in der letzten Woche. Meine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt sende ich Ihnen anbei.

Wir Freien Demokraten machen uns in der Tat für den Mittelstand stark. Grund dafür ist, dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen dem Mittelstand oder Soloselbständigen nicht ausreichend zugutekommen.
Dennoch sehe ich die von Dänemark eingeführten Voraussetzungen für Staatshilfen kritisch. Zwar mag es ethisch fragwürdig sein, wenn Unternehmen finanzielle Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen und sodann Boni auszahlen oder ihre Steuerlast in Steueroasen drastisch minimieren. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Boni und Sonderzahlungen in der Regel arbeitsvertraglich als Honorierung besonderer Leistungen vereinbart worden sind. Damit haben die Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die zuvor versprochenen Bonus- oder Sonderzahlungen.
Bei der Niederlassung von Unternehmen in Steueroasen sollte meines Erachtens differenziert werden: Eine illegale Steuerhinterziehung darf nicht zu staatlichen Hilfen berechtigen. Eine legale Reduzierung der hohen Steuerlast mag zwar ethisch verwerflich sein, sollte aber nicht den Zugang zu Hilfsmaßnahmen in der Krise verhindern.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen - wo die FDP in der Regierung ist - macht es vor. Dort sperren laufende Ermittlungsverfahren oder Steuerrückstände die Möglichkeit staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Aus diesem Grund bin ich dagegen, das von Dänemark eingeführte Modell in Deutschland in Form eines Gesetzes zu übernehmen. Den Kreditgebern steht es allerdings frei, die Darlehensvergabe in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Die KfW hat diese Möglichkeit genutzt und ebenfalls bestimmte Bedingungen an die Kreditvergabe geknüpft.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Katja Hessel

 

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