Frage an Katja Hessel von Michael B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Fr. Hessel,
mit Antrag 16/5988 bzw Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.
Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.
Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft ?
Mit freundlichen Grüßen
M. Baumbach
Sehr geehrter Herr Baumbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einführung eines Schatzregals in Bayern. Der Antrag „Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals“ wurde durch die Beschlussempfehlung grundlegend geändert, so dass ihn alle Fraktionen unterstützen. Es wurde keine Einführung eines Schatzregals beschlossen, sondern ein „Bericht über die laufenden Gespräche zur Findung einer Eigentumsregelung, insbesondere auch der Einrichtung eines Schatzregals“ in Auftrag gegeben.
Die FDP lehnt die Einführung eines Schatzregals in Bayern jedoch weiterhin ab, da dies einer Enteignung der Finder sowie der Grundeigentümer gleichkäme. Es ist abzusehen, dass bei der Einführung eines Schatzregals in Bayern Bodenfunde zunehmend verheimlicht werden würden. Dies zeigen Erfahrungen aus Ländern mit Schatzregal.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat zur Frage einer Eigentumsregelung an archäologischem Fundgut Gespräche mit zahlreichen Verbänden geführt. Dabei konnte vor allem auf Grund bereits bestehender Belastungen der Grundeigentümer kein Einvernehmen in Bezug auf die Einführung eines Schatzregals in das Denkmalschutzgesetz erzielt werden. Das Wissenschaftsministerium wird sich deshalb für die Einführung einer alternativen Regelung zum Eigentum an archäologischen Funden in das DSchG einsetzen.
Um unser historisches Erbe weiterhin umfassend zu erforschen und zu dokumentieren, sollte ein deutlicheres Bewusstsein für die Bedeutung der archäologischen Bodenfunde für Wissenschaft und Forschung geschaffen werden. Mit der Einführung eines Schatzregals kann dies nicht erreicht werden. Der bessere Weg ist daher eine Regelung, die einen Wertausgleich für Grundstückseigentümer, einen Finderlohn sowie den regelmäßigen Vorrang einer Ausstellung der archäologischen Funde vor Ort beinhaltet.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Hessel