Eigenbedarfskündigungen und Mieterhöhungen in enteigneten Wohnungen??
Sehr geehrte Frau Schubert
Stellen wir uns vor, die Enteignungen von "Deutsche Wohnen enteignen" läuft so ab wie die BI das sich wünscht.
Aber könnte der übernächste Senat Eingenbedarfskündigungen aussprechen, um Mitarbeiter des Staates Wohnraum nahe ihrer Arbeit zu verschaffen oder systemrelevante Posten überhaupt mit fähigen Kandidaten besetzen zu können? Oder auch nur alle frei werdenden Wohnungen dafür einsetzen? Vonovia oder Deutsche Wohnen können keinen Eigenbedarf begründen. Aber der Staat braucht Wohnraum für seine Mitarbeiter.
Könnte der übernächste Senat die Mieten in den nun staatlichen Wohnungen erhöhen? "Tilgungs-Soli", "Sanierungs-Rückstand"
Sehr geehrter Herr S., wie die Sozialisierung der großen privaten und profitorientierten Wohnungsunternehmen wohnungswirtschaftlich genau abgewickelt wird, wird ebenfalls in der vom Senat berufenen Expert*innenkommission beraten. Deshalb kann ich hier nur eigene Überlegungen anstellen. Es ist sicher denkbar, dass der Senat mit der Institution, die dann die vergesellschafteten Wohnungen bewirtschaftet, einen Vertrag schließt, der Kontingente für Landes-Beschäftigte bei frei werdenden oder neuen Wohnungen vorsieht. Ein ähnliches Prinzip haben wir im sogenannten geschützten Marktsegment. Das bedeutet, dass ein kleiner Teil der frei werdenden Wohnungen der jetzt schon bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen für wohnungslose Menschen frei gehalten wird.
Was Mieterhöhungen anbetrifft: auch das obliegt natürlich noch der Expert*innenkommission und dann der Gesetzgebungsarbeit. ich gehe davon aus, dass für die vergesellschafteten Wohnungen die gleichen Regeln gelten wie für die Wohnungen der landeseigenen Unternehmen. Für die gilt derzeit ein sogenannter Mietendimmer. Das heißt, die Mieten dürfen nicht mehr als 1 % steigen.