
Im Falle eines Impfschadens ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Bei Komplikationen, die "längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, stehen den Betroffenen etwa Rentenzahlungen, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung zu.