![Kathrin Vogler Portrait von Kathrin Vogler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Kathrin_Vogler_2021_0.jpg?itok=rzfApvlP)
(...) Bei der Entscheidung zur Abstimmung zum Finanzausgleichsgesetz war abzuwägen, ob wir unsere Zustimmung geben, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Mittel zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV-SoBEZ) in Höhe von jährlich 777 Mio. Euro erhalten oder ob wir uns enthalten, wie im Ausschuss, als zusätzlich verankert wurde, dass Feststellungen des Bundesrechnungshofs vor einer Beratung im Bundestag Journalisten nicht zugänglich gemacht werden. (...)