(...) Ihre Anfrage nach Unterdrückung oder "Umwandlung" der Homosexualität will und kann ich als Politikerin nicht beantworten. Nach Art 3 GG darf niemand seines Geschlechtes wegen diskriminiert werden. (...)
(...) Bei allem Respekt, das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Gesetzgeber. Art 6 GG verpflichtet den Staat ausdrücklich, Ehe und Familie unter den besonderen Schutz zu stellen. Wer das GG achtet, ist niemand, der "auf Grundgesetzwidrigkeiten regelmäßig aufmerksam" gemacht werden muss. (...)
(...) Dies eine Erfahrung aus der Zeit totalitärer Barbarei. Ehe und Familie sollen gerade wegen ihrer besonderen Verbindung unter "den Schutz der staatlichen Ordnung" gestellt sein. Es wird hier also niemand diskriminiert, für den ein besonderes Schutzbedürfnis nicht zu erkennen ist. (...)
(...) ankommt. Nach Ihrer Auffassung diskriminiert ein jeder, der sich den "Vorzügen" einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft anschließt. (...)
Sehr geehrter Herr Lehmann,
Danke für Ihre Anmerkungen. Ich habe diese zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr Schumann,