Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 20.09.2013

(...) Bei allem Respekt, das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Gesetzgeber. Art 6 GG verpflichtet den Staat ausdrücklich, Ehe und Familie unter den besonderen Schutz zu stellen. Wer das GG achtet, ist niemand, der "auf Grundgesetzwidrigkeiten regelmäßig aufmerksam" gemacht werden muss. (...)

Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 20.09.2013

(...) Dies eine Erfahrung aus der Zeit totalitärer Barbarei. Ehe und Familie sollen gerade wegen ihrer besonderen Verbindung unter "den Schutz der staatlichen Ordnung" gestellt sein. Es wird hier also niemand diskriminiert, für den ein besonderes Schutzbedürfnis nicht zu erkennen ist. (...)

E-Mail-Adresse