Frage an Katherina Reiche von Friedrich S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Reiche,
am Donnerstag den 28.06.2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird den Einwohnermeldeämtern das Recht eingeräumt die Adressdaten der Einwohner an Werbefirmen etc. zu verkaufen. Doch mit diesem Gesetz wurde allen Bürgern auch noch quasi das Widerspruchsrecht genommen, das nun nur noch via Opt In wahrgenommen werden kann, jedoch scheint nicht einmal mehr das zu helfen, da ein Grundstock der Daten meines Wissens nach immer abgefragt werden kann, zu Aktualisierungszwecken.
Haben Sie diesem Gesetz zugestimmt?
Wenn ja waren Sie sich der Folgen bewusst?
Wenn nein, was können und wollen Sie zur Bewältigung dieses Problems unternehmen?
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
Sehr geehrter Herr Schumann,
um hier etwaigen Missverständnissen und ungerechtfertigten Darstellungen entgegenzuwirken, kann ich Ihnen folgenden Link empfehlen:
http://www.cducsu.de/Titel__hintergrundinformationen_zum_bundesmeldegesetz_einfache_melderegisterauskuenfte/TabID__6/SubTabID__9/InhaltTypID__3/InhaltID__22697/Inhalte.aspx
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche