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Katharina Willkomm
FDP
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Frage von Kristina P. •

Frage an Katharina Willkomm von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Willkomm,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Wolff,

Ihr Anliegen, auf die viel zu hohe Zahl getöteter Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen und sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft weniger Menschen Opfer von Tötungs- und Gewaltverbrechen werden, hat meine volle Unterstützung. Die Gründe der Gewalt sind, wie Sie zu Recht anführen, vielschichtig. So werden Frauen in einer Beziehung häufiger das Opfer von Gewalt ihrer männlichen Partner als umgekehrt, weil sie sich aufgrund ihrer im Durchschnitt schwächeren Statur in eskalierenden Konfliktsituationen eines Angriffs schlechter erwehren können. Ebenso neigen Männer, die aus stark patriarchalisch geprägten Sozialstrukturen kommen, viel zu häufig dazu, Gewalt einzusetzen. Wir müssen also daran arbeiten, die Gesellschaft offener zu machen, und überkommene Rollenbilder überwinden.

Ich kann bei Ihren Ausführungen jedoch nicht erkennen, inwieweit „systemisch bedingt“ sein soll, dass Frauen zu Opfern werden. Wenn Sie damit ausdrücken wollen, in Deutschland wären Frauen generell benachteiligt, kann ich mich dem nicht anschließen. Sicherlich ist die Zahl der Tötungsdelikte mit weiblichen Opfern gestiegen, aber sie ist in etwa so hoch wie die Zahl männlicher Opfer. Gleichzeitig sind Männer viel häufiger die Opfer von versuchtem Mord und versuchtem Totschlag.

Außerdem insinuieren Sie, dass es keine ausreichenden Gesetze zum Schutz von Frauen gebe. Dabei hält das Strafrecht ausreichende Mittel bereit und diese werden in Strafverfahren auch konsequent angewendet. Bei gegebenen Umständen wird eine Tat gegen eine Frau auch härter bestraft. Andererseits ist es für den Staat in einer freiheitlichen Gesellschaft schlichtweg nicht möglich, alle Verbrechen zu verhindern. Gerade wenn ein Frauenmord Folge eines Beziehungsstreits ist, beschränkt sich die präventive staatliche Handhabe darauf, Beratungsmöglichkeiten und Frauenhäuser bereitzustellen, damit es nicht zum Äußersten kommt. Zur verschärften Abschreckung wurden insbesondere bei den Sexualdelikten die Strafen in den letzten Jahren wiederholt erhöht. Demgemäß kann ich Ihre Wertung, die Bundesregierung nähme die steigende Zahl der Frauenmorde billigend in Kauf und Frauen wäre der Zugang zum Recht versagt, nur als pointiertes Stilmittel deuten.

Beste Grüße

Katharina Willkomm

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