Katharina Schwabedissen
DIE LINKE
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Frage von Thorsten E. •

Frage an Katharina Schwabedissen von Thorsten E. bezüglich Wirtschaft

Liebe Katharina,

derzeit wird Selbständigen ein monatliches Mindesteinkommen von 1.968,75 € unterstellt.
Aufgrund dieses fiktiven Einkommens werden 331,73 € pro Monat an KV/PFLV bzw. 3.980,76 €/p.a. zuzüglich Beiträge für Rentenversicherung, BU und evtl. Unfallversicherung fällig.

Ein hoher Prozentsatz an Selbständigen, insbesondere Ein-Mann/-Frau-Unternehmer, erreichen dieses fiktive Mindesteinkommen nicht.

Wo sollen da noch Rücklagen für Krankheit, Alter und Beerdigung gebildet werden?

Evtl. Krankengeld wird entsprechend des Gewinnes anteilig gezahlt, meist erst ab der 7. Woche.
Verdient man wenig, bekommt man dementsprechend wenig oder gar nichts.
Doch bei Krankheit ist der monatliche „freiwillige KV-Beitrag“ trotzdem fällig.

Haben diese Menschen ein Recht zum "Aufstocken"? Ich glaube nein.

Wie denkst Du über diese Situation?

Liebe Grüße
Thorsten Eilers

Antwort von
DIE LINKE

Lieber Thorsten,

vielen Dank für Deine Frage.

Die Situation von Selbsständigen wird leider immer noch von vielen zu einem "Nischenthema" gemacht. Wir wissen, dass es längst kein Nischenthema mehr ist, sondern immer mehr Selbsttändige in einer prekären Situation leben, in der das Geld für das Leben kaum reicht und der Blick auf eine mögliche Rente vor allem von der Angst vor Armut im Alter geprägt ist.

Alle erwerbsfähigen Menschen, deren Einkommen unter das Niveau der Grundsicherung rutscht und deren Vermögenswerte zusätzlich unter der Freigrenze liegen, haben ein Anrecht auf Grundsicherungsleistungen (ALG II). Hierfür muss man sich jedoch vorher arbeitssuchend melden. Dem Anspruch auf die Grundsicherung folgt jedoch nach geltender Rechtslage die Verpflichtung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Solange der oder die Arbeitsuchende dieser Verpflichtung nachkommt, können Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet werden (Aufstockung). Soviel zur Rechtslage.

Politisch sehen wir LINKEN mit großer Sorge, dass Unternehmen vermehrt sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung in prekäre und scheinselbstständige Tätigkeiten umwandeln. Die Unternehmen sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge und kalkulieren die Nettolöhne so gering, dass die Selbstständigen oder Honorarkräfte kein Geld mehr übrig haben, um individuell privat vorzusorgen. Die Unternehmer nehmen billigend in Kauf, dass so viele Selbstständige keine eigenen Rentenansprüche erwerben können. Das ist die hässliche Fratze des Neoliberalismus. Unsere Antwort hierauf ist die Bürgerversicherung, bei der auch Selbstständige und Freiberufler in die Pflichtversicherung einbezogen werde.

Darüberhinaus führen die insgesamt niedrigen Löhne in der Bundesrepublik dazu, dass immer mehr Menschen die Arbeit von Selbsttändigen nicht mehr in Anspruch nehmen (können) oder aber nicht in der Lage sind, die nötigen Preise für die Angebote zu zahlen.

Das beste Mittel gegen unzureichende Einkommen von Selbstständigen sind jedoch flächendeckende Mindestlöhne von mindestens 10 Euro, die Anhebung des ALG-II-Regelsatz auf 500 Euro, eine Arbeitszeitverkürzung und die Schaffung tarifär bezahlter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Ohne massive Erwerbslosigkeit ist niemand gezwungen, als Selbstständiger für Dumpinglöhne zu arbeiten. Daher fordern wir LINKEN ein Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) für den ökologisch-sozialen Umbau in NRW. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit und der Schaffung guter und sicherer Arbeitsplätze. Finanzieren wollen wir das ZIP durch die Einführung einer Millionärsteuer.

Herzliche Grüße
Katharina Schwabedissen