(...) Was einzelne Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender wie die von Ihnen angeführten Entertainer oder Sportrechte im dreistelligen Millionenbereich angeht, sind Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls sehr kritisch. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir weder auf die Höhe des Rundfunkbeitrags, noch auf die Inhalte der Sender Einfluss haben und somit für diese Kritik der falsche Adressat sind. (...)
(...) Ich möchte lediglich festhalten, dass sich unserer Auffassung nach der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf "aussortierte und redundante Bruchteile des Weltgeschehens" beschränkt, sondern durchaus eine wichtige meinungsbildende Funktion für unsere Demokratie einnimmt, wie hier bereits mehrfach dargelegt. Wenn Sie dafür eintreten wollen, dass der Staat Steuern und Abgaben nur noch auf "lebensnotwendige" Maßnahmen erhebt, machen Sie meiner Meinung nach einen großen, zivilisatorischen Schritt in die Vergangenheit – und es ist stark zu bezweifeln, dass dies eine mehrheitsfähige Forderung ist. (...)
(...) Die Stadtwerke München GmbH sind Befürworter der 2. Stammstrecke, da sie sich eine deutliche Verbesserung der ÖPPNV-Qualität im Stadt-Umland-Verkehr erwarten. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verweise auf meine Antwort an Herrn Herrenberg, der sich mit der gleichen Fragestellung an mich gewandt hat. (...)
(...) Die Debatte verfolge ich aufmerksam, möchte aber -- wie schon in der Antwort an Herrn Grund -- darauf verweisen, dass wir in dieser Sache die Entscheidungen der zuständigen Gerichte abwarten. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Bremen kürzlich entschieden, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handle. Dort ist allerdings der Gang zum Oberverwaltungsgericht zu erwarten, in Bayern steht die Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bevor. (...)
(...) der Nutzen, den ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für den gesellschaftlichen Diskurs hat, ist zunächst einmal unabhängig von der persönlichen Wohnsituation und dient durch Kontrolle der Regierung, Information und Meinungsbildung, der gesamten Bevölkerung. Was Sie daneben bei Ihrer Rechnung unterschlagen ist, dass von den laut Ihnen 60% nicht-alleinstehenden Personen auch vor der Neuregelung ein großer Teil nicht mehr und nicht weniger als alleinstehende Personen bezahlt haben, nämlich den Satz für ein Fernsehgerät, das dann beliebig viele Radios, internetfähige Geräte, etc. (...)