
Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
Cornelis Gollhardt
Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
Die Regelbedarfe werden in einem transparenten Verfahren ermittelt. Eine Absenkung unter das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Die Schuldenbremse ist handwerklich schlecht gemacht und zur Bremse für Zukunftsinvestitionen geworden. Wir sind für eine Reform, die Zukunftsinvest. ermöglicht
Wir stehen für Generationengerechtigkeit: Klimaschutz und starke Sozialpolitik gehören dabei zusammen.
Dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze folgend, müssen alle Kommunen eine Wärmeplanung durchführen.
Existenzsichernde Leistungen basieren auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür gilt die Ewigkeitsklausel.