Ihre Fraktion hat am 17.11.23 für das Gesetz zur Wärmeplanung gestimmt, nach dem Kommunen die die Wärmeplanung nicht durchführen als umgesetzt gelten. Warum?
Lieber Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht vor, dass flächendeckend Wärmeplanungen in allen Kommunen gemacht werden müssen.
Der Bund verpflichtet die Länder gemeinsam mit ihren Kommunen eine solche Planung zu initiieren. Dabei steht es den Ländern frei, für mehrere Kommunen in einem sogenannten Konvoiverfahren eine gemeinsame Wärmeplanung zu machen, um gerade kleineren Kommunen und Kommunen, die ohnehin in interkommunaler Zusammenarbeit organisiert sind, vereinfachte Verfahren anzubieten. Generell haben kleinere Kommunen die Möglichkeit, ein verkürztes Verfahren durchzuführen, um den Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Rahmen zu halten.
Für bereits existierende Wärmeplanungen gilt ein Bestandschutz. Entsprechend können Kommunen, die eine Planung bereits erstellt haben, diese auch nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge