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Katharina Dröge
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Frage von Klaus-Peter S. •

Warum wendet die Bundesregierung die rechtsgültige Drittstaatenregelung im Asyl- und Flüchtlingsrecht nicht an? Was spricht dagegen?Fehlt der politische Wille Flüchtlinge zurückzuweisen?

Die Drittstaatenregelung im Asylverfahren ( Paragraph 26a AsylG) besagt,dass ein Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden kann,wenn ein anderer Staat als sogenannter "sicherer Drittstaat" für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Die Ampel könnte also demnach durchaus jeden Flüchtling an der deutschen Grenze zurückweisen.Alle Nachbarländer Deutschlands sind sichere Drittstaaten.Alle Flüchtlinge die an unsere Grenzen gelangen,kommen aus unseren EU-Nachbarländern,die alle sichere Drittstaaten sind! Dorthin können sie laut Drittstaatenregelung auch zurückgewiesen werden.Wieso müssen deren Asylanträge eigentlich alle in Deutschland geprüft werden.Ich sehe keine Notwendigkeit dafür. Ich hätte gerne dazu eine Antwort von Ihnen,warum dass so durch die Bundesregierung praktiziert wird,obwohl die gültige Drittstaatenregelung was anderes aussagt und ermöglicht.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr. S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

§ 26a des Asylgesetzes ist aufgrund des Vorrangs von Unionsrecht nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Die Dublin-Regelungen besagen, dass zunächst geprüft werden muss, ob ein Asylantrag zulässig ist. Daher ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Asylgesetzes zu prüfen, ob ein Asylantrag zulässig ist. Deshalb ist es rechtlich nicht möglich, Personen, die um Asyl suchen, ohne ein Verfahren an der Grenze zurückzuweisen.

Allerdings funktioniert das europäische gemeinsame Asylsystem derzeit nicht, wie wir es uns vorstellen. Wir wollen ein wirksames gemeinsames europäisches Asylsystem entwickeln. Unser Ziel ist ein verbindlicher Verteilmechanismus von Schutzsuchenden. Auf dem Weg dorthin soll ein dauerhafter, verlässlicher und verbindlicher Solidaritätsmechanismus die Verteilung maßgeblich verbessern. In den derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) setzen wir uns für ein funktionierendes, menschenwürdiges System ein, in dem Familien und Kinder sowie vulnerable Gruppen besonders geschützt werden, sowie für eine verbindliche Verteilung und Rechtsdurchsetzung. Grenzverfahren dürfen nicht dazu führen, dass dramatische Situationen an den Außengrenzen entstehen, die die Würde und die Rechte von Schutzsuchenden verletzen. Der Entrechtung von Menschen, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, stellen wir uns entgegen. In Krisensituation wollen wir Menschen in Not helfen und nicht ihre Rechte beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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