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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eberhard S. •

Nach dem Aus der Energiepreisbremsen : Warum wird die geplante extreme Bürgergeld-Erhöhung nicht reduziert, wie ist man überhaupt auf diese 12% gekommen?

Sehr geehrte Frau Dröge,
nach dem KTF-Urteil muss überall gespart werden. Warum sind Sie dann immer noch dagegen, die geplante extreme Bürgergeld-Erhöhung zu reduzieren? Wobei ich jetzt nicht an eine Kürzung wie beim Elterngeld denke, sondern an eine geringere Erhöhung als bisher geplant.

Der Regelsatz für das Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angepasst, aber wie ist man auf diese 12% gekommen?

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/
Von Mai 2022 bis August 2023 ist die Inflation zwar hoch gewesen, aber immer unter 9%, im Durchschnitt etwa 8%.

Da sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren, betrachte ich die Rentenerhöhung von 2023 (4,39%) und die geplante für 2024 (3,5%), im Durchschnitt also etwa 4%.

Fazit : Preise sind um 8% gestiegen, die Löhne um 4%, eine Bürgergeld-Erhöhung von 6% wäre also angemessen. Wie ist man dann auf diese 12% gekommen?

MfG

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Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bürgergeld schützt uns alle in finanziellen Notlagen. Es ist eine wertvolle soziale Errungenschaft, denn das Grundgesetz gewährt ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Mit dem Bürgergeld erhalten Menschen, die längere Zeit nach Arbeit suchen oder die aufgrund von Krankheit oder Kinderbetreuung weniger arbeiten können, die notwendige Unterstützung. Zudem ermöglicht es Menschen Fortbildung und Qualifizierung für einen neuen Job. Dass wir mit dem Bürgergeld Menschen gut qualifizieren und in Beschäftigung bringen, ist auch angesichts der Fachkräftekrise, in der Unternehmen händeringend nach gut ausgebildeten Beschäftigten suchen, von größter Relevanz.

Mit der Erhöhung des Bürgergeldes wird die Entwicklung der Preissteigerung zwischen den Jahren 2022 und 2023 abgebildet. Das ist die gesetzliche Grundlage und beruht auf einer statistischen Berechnung, nicht auf einer politischen Entscheidung. Dabei werden insbesondere die Kosten in den Blick genommen, die für Menschen mit geringem Einkommen relevant sind, wie zum Beispiel Lebensmittel. Hier lag die Inflation deutlich höher als bei Luxusgütern. Das erklärt die Anpassung von etwa 12 Prozent für das Folgejahr.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle garantieren muss. Deshalb kann man das Niveau der Bürgergeld und Grundsicherungsleistungen nicht willkürlich absenken. Auch in der Vergangenheit gab es immer eine Anpassung an die Inflation.

Die Regelbedarfe werden alle fünf Jahre nach einem transparenten Verfahren auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Um gestiegene Lebenshaltungskosten zeitnah berücksichtigen zu können, werden die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben. Dies geschieht jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach gesetzlichen Vorgaben.

Zum 1. Januar steigt der Regelbedarf in Stufe 1 (Alleinstehende) um 60 Euro auf 563 Euro an. Dass die monatelangen Kaufkraftverluste beim Bürgergeld damit endlich weitgehend ausgeglichen werden, ist ein wichtiger Schritt. Die Höhe des Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe, wie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) ist grundsätzlich eng an die Preisentwicklung gekoppelt. In Zeiten hoher Inflation ist es nur logisch, dass auch die Regelbedarfe der Grundsicherung entsprechend steigen. Das ist Bedingung dafür, dass das sozio-kulturelle Existenzminimum gesichert ist.

Besonders die Kosten für Lebensmittel lagen in den letzten Monaten weit über der allgemeinen Inflation und machen einen hohen Anteil der Ausgaben bei Menschen mit wenig Einkommen aus. Die Erhöhung der Regelbedarfe erfolgt dabei nachgelagert der Inflationsentwicklung. So lag die Regelbedarfserhöhung 2022 von drei Euro unter einem Prozent, obwohl die Preissteigerung zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich höher lag.

Seit dem Jahr 2023 erfolgt die Fortschreibung in zwei Berechnungsschritten, welche in einem breiten politischen Konsens beschlossen wurden: Im ersten Schritt erfolgt wie bisher die sogenannte „Basisfortschreibung“. Hierbei wurden für die Berechnung für das Jahr 2024 einerseits die regelbedarfsrelevanten Preise und andererseits die Nettolöhne und -gehälter der Zeiträume von Juli 2022 bis Juni 2023 und Juli 2021 bis Juni 2022 gegenübergestellt.

Im zweiten Schritt wird durch eine neue "ergänzende Fortschreibung" die aktuell verfügbare Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt. Dabei wurden für das Jahr 2024 die regelbedarfsrelevanten Preise im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2022 verglichen.

Die Inflation regelbedarfsrelevanter Preise lag in den vergangenen Jahren teils deutlich oberhalb von zehn Prozent. Bei der Preisentwicklung werden nur Gütergruppen berücksichtigt, die für die statistische Bemessung des Regelsatzes verwendet werden. Heizenergie und Ausgaben für Miete und Wohnen fehlen komplett, da diese separat als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Die Inflation bei vielen Dienstleistungen (z. B. Übernachtungen) findet ebenfalls keine Berücksichtigung, die Inflationsrate für Nahrungsmittel jedoch eine sehr hohe, weil hierfür der Hauptteil des Regelsatzes ausgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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