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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nina S. •

Wie stehen Sie zur Prüfung eines Verbotes der AfD?

Sehr geehrte Frau Dröge,
im Sinne einer wehrhaften Demokratie und der im GG garantierten Menschenwürde, würde ich mir sehr wünschen, dass Sie und Ihre Fraktion sich für die Prüfung eines Verbotes der Partei AfD einsetzen.

Herzliche Grüße
N. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau. S.

vielen Dank für Ihre Frage.

In den letzten Wochen erreichen uns viele Fragen zu einem möglichen Verbotsverfahren, auch hier auf Abgeordnetenwatch. Wir würden Sie dementsprechend auch gerne auf die beiden vorangegangenen Fragen und die darauf gegebenen Antworten hinweisen.

Ein Parteienverbot ist ein Instrument aus dem breiten Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Gleichzeitig sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren hoch. Die dafür zuständigen Behörden müssen genau beobachten, inwiefern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Alle Verfassungsorgane müssen ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.

Uns ist darüber hinaus wichtig zu betonen, dass das dahinterstehende Gedankengut sich nicht einfach verbieten lässt. Deshalb ist es an uns als überzeugte Demokratinnen und Demokraten, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen. Der Schutz der Menschenwürde, der Vielfalt und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind nicht mehr selbstverständlich. Wir setzen uns dafür ein, dass er es wieder wird.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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