Frage von Detlef K. •

Haben Sie die Fortführung des Deutschlandticket bei Ihren Verhandlungen mit bedacht ? Wenn ja, wie ?

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Das Deutschlandticket wird in einem einfachen Bundesgesetz, dem Regionalisierungsgesetz, geregelt. Zur Änderung dieses Gesetzes genügt die einfache Mehrheit der künftigen Regierung. Die Grüne Bundestagsfraktion hat also keinen direkten Einfluss auf die Fortführung des Deutschlandtickets. Wir haben aber immer wieder klargestellt, dass das Deutschlandticket ein großer Gewinn für unser Land ist und fordern von der kommenden Bundesregierung eine Fortführung des Deutschlandtickets zu einem Preis von 49 Euro. Das Deutschlandticket lichtet den Tarifdschungel im ÖPNV, entlastet Millionen von Kund*innen und schafft ein attraktives Angebot für klimafreundlichen Personentransport. Da die Finanzierung nur noch für 2025 abgesichert ist, liegt es nun an der nächsten Regierung, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.

Unabhängig von konkreten Maßnahmen, die allein im Verantwortungsbereich der künftigen Regierung liegen, konnten wir in den Verhandlungen allerdings generell den Weg zu mehr Klimaschutz freimachen. Die Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse und Errichtung des Sondervermögens brauchte nach Art. 79 Abs. 2 GG eine 2/3-Mehrheit im Bundestag, sodass SPD und Union von unserer Zustimmung abhängig waren. Diese Verhandlungssituation war uns bewusst und wir haben sie zu Gunsten des Klimaschutzes genutzt. Das Sondervermögen wurde als Sondervermögen für Infrastruktur und Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 präzisiert. Mit der Festlegung auf Klimaneutralität 2045 ist unmissverständlich klargestellt, dass die jetzt aufgenommenen Gelder auch auf die Transformation einzahlen müssen. Mit dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und dem in Artikel 20a GG bereits festgeschriebenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist Klimaschutz jetzt unbestreitbar von höchstem juristischem Rang. Zudem werden 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den Klimaschutz bereitgestellt und in den Klima- und Transformationsfonds überführt. Damit gehen mindestens ein Viertel der Bundesmittel aus dem Sondervermögen direkt in Projekte für den Klimaschutz. Der Klima- und Transformationsfonds ist das zentrale Instrument für Klimaschutz und Energiewende. Er dient als Finanzierungsinstrument, um Investitionen in Zukunftstechnologien zu fördern, bei der Emissionsminderung schneller voranzukommen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten voranzutreiben. Der KTF hat eine klare Zweckbindung, die eingehalten werden muss. Dies werden wir aus der Opposition sehr eng verfolgen.

Wir haben in den Verhandlungen außerdem erreicht, dass die Investitionen des neuen Sondervermögens zusätzlich zu den bestehenden Investitionen erfolgen müssen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld auch wirklich in Zukunftsinvestitionen wie den Klimaschutz fließt. Ansonsten hätten Union und SPD die Mittel zur Finanzierung von massiven Steuersenkungen und teuren Wahlgeschenken nutzen können.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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