Einfluss auf konkrete Verwendung des Sondervermögens aus der Opposition heraus, geht das?
Liebe Frau Dröge, zuerst mal Danke und Glückwunsch zum heutigen Erfolg bei den Verhandlungen mit der zukünftigen schwarz-roten Regierung! Viel mehr erreicht als ich zu hoffen gewagt hatte, in Ihrer Rede im Bundestag konsequent und mit viel Rückgrat argumentiert und offenbar auch verhandelt. Danke dafür!!!
Meine Sorge ist aber, dass besonders CDU / CSU jede Chance nutzen werden, vor allem das Geld für Klimaschutz, aber auch für die Infrastruktur unzweckmässig oder sogar zweckentfremdet zu verwenden. Welche Möglichkeiten haben Sie, zu verhindern, dass so etwas geschieht? Es war ja überdeutlich, dass Merz am liebsten nur das Wort Klima irgendwo reinschreiben wollte und unter Umweltpolitik versteht "AKWs wieder in Betrieb nehmen und ein bisschen grün anstreichen".
Weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

Liebe Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
In den ursprünglichen Vorschlägen von Union und SPD kam Klimaschutz nicht vor. Wir haben in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen erreicht. Das Sondervermögen ist nun präzisiert als Sondervermögen für Infrastruktur und Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Zudem werden 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den Klimaschutz bereitgestellt und in den Klima- und Transformationsfonds überführt. Der Klima- und Transformationsfonds ist das zentrale Instrument für Klimaschutz und Energiewende. Er dient als Finanzierungsinstrument, um Investitionen in Zukunftstechnologien zu fördern, bei der Emissionsminderung schneller voranzukommen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten voranzutreiben. Damit gehen mindestens ein Viertel der Bundesmittel aus dem Sondervermögen direkt in Projekte für den Klimaschutz.
Sie haben Recht, dass die konkrete Mittelverwendung im exekutiven Verantwortungsbereich der Regierung liegt, der wir Grünen nicht angehören werden. Wir konnten durch unsere Verhandlungen dennoch den Weg für Zukunftsausgaben zu Gunsten des Klimaschutzes ebnen.
Es ist ein großer Erfolg, dass der Begriff der Klimaneutralität nun erstmals auch Eingang ins Grundgesetz findet. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass die jetzt aufgenommenen Gelder auf die Transformation einzahlen müssen. Mit dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofes und dem im Artikel 20a GG bereits festgeschriebenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist Klimaschutz damit unbestreitbar von höchstem juristischem Rang.
Zudem steht nun endlich mehr Geld zum effektiven Klimaschutz bereit. Ausreden, die darauf abzielen, dass sich Deutschland Klimaschutz nicht leisten kann, zählen deshalb nicht mehr.
Dazu ist jetzt im Grundgesetz festgehalten, dass alle Ausgaben das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ erfüllen müssen. Das heißt, dass das Geld auch wirklich nur für den Klimaschutz und andere Zukunftsinvestitionen genutzt werden kann. Einen Verschiebebahnhof für Steuersenkungen im großen Stil haben wir auf diese Weise verhindert und den Weg für die dringenden Investitionen in unsere Wirtschaft, Infrastruktur und den Klimaschutz freigemacht. Wir konnten außerdem durchsetzen, dass die Kosten für die EEG-Umlage aus dem Kernbundeshaushalt und nicht aus dem Klima- und Transformationsfond erbracht werden. Das ist entscheidend dafür, dass das Geld im Klima- und Transformationsfond wirklich für Klimaschutzinvestitionen genutzt wird. Der Klima- und Transformationsfond wird auch künftig einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Transparenz und Kontrolle ist damit gewährleistet.
Seien Sie weiter versichert, dass wir die Verwendung der Gelder aus der Opposition heraus genau kontrollieren werden.
Viele Grüße
Team Dröge