Frage von Andrej P. •

Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

Sie haben noch nicht geantwortet auf diese Frage? Vielen Dank. Siehe https://www.volksverpetzer.de/analyse/afd-verbot-check/

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr P.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für uns Grüne im Bundestag ist klar: die AfD ist eine reale Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Überall dort, wo sie Einfluss bekommen kann, nutzt sie diesen, um die Demokratie infrage zu stellen, ein freiheitliches Leben zu gefährden und den Parlamentarismus zu stören und zu zerstören. Diskreditierenden Äußerungen und Zwischenrufe von Abgeordneten der AfD-Fraktion erleben wir hier im Deutschen Bundestag in jeder Parlamentssitzung. Die AfD will ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. Sie steht für einen völkischen Nationalismus. Zahlreiche Personen aus dem AfD Spektrum bewegen sich in der Nähe von (potenziellen) Gewalttäter:innen. In Aussagen und Handlungen von Personen aus der Umgebung der AfD wird zudem eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, negiert. Es ist daher richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet.  

Mehr denn je ist ein AfD-Verbot deswegen nur noch eine Frage des „Wie“ und keine Frage des „Ob“. Dafür sprechen auch mehrere juristische Gutachten, die zu dem Ergebnis kamen, dass ein AfD-Verbotsantrag erfolgreich wäre. 

Dennoch ist wichtig, sicherzustellen, dass der Verbotsantrag auf belastbaren Beweisen basiert. Denn ein Verbotsverfahren hat hohe Anforderungen, wenn es in Karlsruhe Bestand haben soll. Dass die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots hoch sind, ist richtig. Schließlich ist ein Parteiverbot die schärfste Waffe unserer wehrhaften Demokratie. Für uns Grüne im Bundestag bedeuten diesen hohen Voraussetzungen aber auch, dass wir ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig anstreben dürfen. Es muss vielmehr unser Ziel sein, im Vorhinein sicherzustellen, dass unser Antrag an das Bundesverfassungsgericht so fundiert ist, dass er mit hinreichender Sicherheit Erfolg haben wird. Ein erfolgloses Verfahren hätte für die AfD nämlich sogar legitimierende Wirkung und ist daher unbedingt zu verhindern. 

Aus diesem Grund hat sich Katharina Dröge dem von Renate Künast und anderen Abgeordneten initiierten parlamentarischen Gruppenantrag angeschlossen, mit dem sich der Bundestag am 30.1. in erster Lesung beschäftigte. Diesem Antrag zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz einem vom Deutschen Bundestag beauftragten Gutachter sämtliches für das Verbotsverfahren relevante Beweismaterial zugänglich machen. Dazu wäre das Bundesamt für Verfassungsschutz auch verpflichtet. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass wir ein Verbotsantrag nicht auf Zeitungswissen und Eigenrecherche stützen müssten, sondern behördlich zusammengetragenes Material nutzen könnte. Zu einer Abstimmung über diesen Antrag ist es in der 20. Wahlperiode aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr gekommen. Deswegen muss er im 21. Deutschen Bundestag erneut eingebracht werden. 

In dem von Ihnen verlinkten Artikel ist die Antwort von Katharina Dröge inzwischen auch aufgenommen worden.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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