Was versteht ihre Partei unter dem Begriff SONDERVERMÖGEN ?
Liebe Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Grüne Bundestagsfraktion teilt uneingeschränkt die Definition der Bundeshaushaltsordnung:
"Sondervermögen sind rechtlich unselbständige abgesonderte Teile des Bundesvermögens, die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes entstanden und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Bundes bestimmt sind." (Verwaltungsvorschrift zu §26 BHO)
Im Unterschied zu regulären Haushaltstiteln sind Sondervermögen streng zweckgebunden, können also ausschließlich zur Finanzierung des gesetzlich festgelegten Zweckes genutzt werden. Sondervermögen können entweder aus Haushaltsmitteln oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Kreditaufnahmen müssen allerdings den Bestimmungen der Schuldenbremse aus Art. 109, 115 GG genügen, sofern das Sondervermögen nicht eigens im Grundgesetz verankert und von den Bestimmungen der Schuldenbremse ausgenommen wird.
Wichtige Sondervermögen sind derzeit z. B. der Klima- und Transformationsfond (KTF) und das Sondervermögen Bundeswehr.
Viele Grüße
Team Dröge