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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg F. •

Aktuell sind ja Neuwahlen im Gespräch. Wie wird dabei sichergestellt, dass auch Kleinparteien an der Wahl teilnehmen können?

Hintergrund: Es gibt in Deutschland viele Kleinstpartein wie die Partei Mensch Umwelt Tierdchutz, die V-Partei, die ÖDP usw, die pro Bundesland bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen um die Zulassung zur Bundestagswahl zu bekommen. Da man dort bis zum Bruch der Koalition allerdings vom regulären Termin im September ausging, haben diese Parteien zum Teil erst vor kurzem ihre Aufstellungsversammlungen abgehalten. Wenn man jetzt (wie von den Unionspartein gefordert) die Wahl vorzieht und bereits im Januar abhält, werden es viele dieser Parteien nicht schaffen, die Zulassungskriterien zu erfüllen. Ein nicht herabsetzen der Zulassungskriterien wäre aus meiner Sicht höchst undemokratisch und sogar Demokratie gefährdend. Daher meine obige Frage.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr F.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Nachdem der Bundeskanzler, der zusammen mit dem Bundespräsidenten den Zeitpunkt der Neuwahlen letztlich in der Hand hat, angekündigt hatte, die Vertrauensfrage am 15. Januar zu stellen, gab es Verständigungen zwischen den demokratischen Fraktionen, insbesondere mit dem Oppositionsführer Friedrich Merz. Die Fraktionen haben sich nun auf den 23. Februar 2025 verständigt. Auch die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass dieser Termin organisatorisch machbar sei. Für unsere Fraktion war in der Debatte um den Wahltermin entscheidend, dass die Wahlen rechtssicher und fair durchgeführt werden können. Dabei hatten wir von Anfang an auch alle Parteien - insbesondere die kleinen Parteien - im Blick, die sich nun auf diesen frühen Wahltermin vorbereiten müssen. Gerade kleine Parteien müssen sich – wie Sie richtig schreiben - besonderen Herausforderungen, wie der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Zulassung ihrer Listen, stellen. Auch die Bundeswahlleiterin wies auf den zusätzlichen Zeitdruck für die Sammlung dieser Unterschriften hin.

Eine Absenkung der Quoren dieser Unterschriften wäre sicher eine Erleichterung für diese Parteien. Allerdings wäre für eine Absenkung der Quoren ein Gesetz notwendig, dass die üblichen Schritte eines Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen müsste. Zuletzt gab es eine Absenkung dieser Quoren in der Corona-Pandemie. Leider haben es die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit dem Koalitionspartner der SPD mangels eigener Mehrheit nicht mehr in der Hand, Gesetze erfolgreich zu beschließen. Aufgrund der aktuellen politischen Lage scheint eine Gesetzesänderung zur Absenkung der Quoren derzeit wenig erfolgversprechend. Es ist offen, inwiefern es noch parlamentarische Mehrheiten für die Verabschiedung dringender Gesetze gibt.

Die ÖDP hat nun auch einen Eilantrag zum Unterschriftenquorum beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, dessen Ausgang es abzuwarten gilt. 

Trotz allem hoffen wir, dass durch die Klarheit über den Wahltermin Ende Februar - und nicht im Januar - nun genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Wahlen vorhanden ist. Für alle demokratischen Parteien wird dies sicher eine große Kraftanstrengung.

Viele Grüße

Team Dröge

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