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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum lehnen Sie und die Grünen, Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild auch in Deutschland, und damit Demokratie von unten nach oben, ab, und warum verhindern Sie diese sogar durch Ihre Ablehnung?

Im Art. 20 Grundgesetzbuch Absatz 2 steht:

" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Und dort steht eindeutig "und Abstimmungen", nicht oder Abstimmungen.

In der Schweiz klappt das doch auch. Dort hat das Volk, egal ob auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene, das Recht, wenn sich eine Mehrheit findet, zu jedem Thema Volksabstimmungen durchzuführen, deren Ergebnis dann für die Regierenden bindend ist!

In Ihrer Antwort am 24.6.24 an Herrn Engelbert Manfred M. favorisieren Sie Ihre sogenannten Bürgerräte. Diese haben bei weitem nicht die Rechte und Möglichkeiten wie Volksabstimmungen. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis!

Mir Ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen verweigern Sie den Bürgern ihr Recht nach Art. 20 GG Abs.2 auszuüben, und nicht nur einmal bei Wahlen!

Warum sollte ich Sie oder Ihre Partei da noch einmal wählen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie in unserer vorangegangenen Antwort auf diese Frage lesen konnten, ist es uns wichtig, bei der Formatfrage zu direkten Beteiligungsmöglichkeiten die Beurteilungen von Expert*innen mit einzubeziehen. Viele Kritiker*innen von Volksbegehren argumentieren beispielsweise, dass diese stark anfällig für polarisierte Debatten und die Verbreitung von Falschinformationen sind.

In Ihrer rechtlichen Einschätzung haben Sie vollkommen Recht, dass im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes neben den Wahlen auch Abstimmungen als Form der unmittelbaren Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk genannt werden. Allerdings beinhaltet das Grundgesetz noch weitere Bestimmungen zur Gesetzgebung. So ergibt sich aus dem Grundgesetz Artikel 76 ff., dass die Gesetzgebung auf der Ebene des Bundes ausschließlich dem Bundestag und dem Bundesrat vorbehalten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge 

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