Frage von Petra S. • 16.06.2023
Sind bei dem jetzt vorliegendem GEG öffentliche Gebäude auch in der Pflicht oder nimmt sich der Staat hier raus?
Anmerkung der Redaktion
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Antwort von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.06.2023
Liebe Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge
Anmerkung der Redaktion