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Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Nadine Z. •

Wo ist die Zeitenwende gegen toxische Männlichkeit ?

Sehr geehrte Frau Dröge,

Täter tauschen sich in Netzwerken aus, wie sie ihre eigene Partnerin, Schwester oder Mutter unbemerkt betäuben können zum Zwecke der Vergewaltigung.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/telegram-ko-tropfen-vergewaltigung-netzwerk-100.html

Eine 15-Jährige ist im Hamburger Stadtpark Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gruppenvergewaltigung-von-15-jaehriger-im-stadtpark-neun-maenner-verurteilt-a-07bb9268-d22b-4710-ae22-3112426f09a8

Ein Vater vergewaltigt seine 16-jährige Tochter.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/Urteil-Duesseldorf-Vater-Tochter-Vergewaltigung-100.html

Wo ist die Zeitenwende gegen toxische Männlichkeit ? Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau Z.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass viele Frauen und Mädchen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Für uns Grüne im Bundestag hat es höchste Priorität, das Leben für Frauen gerechter und besser zu machen. Wir haben daher einige Maßnahmen bereits umgesetzt, andere möchten wir in Zukunft umsetzen.

Im Alltag sind Frauen leider täglich von Frauenfeindlichkeit, Sexismus und Gewalt bedroht. Deshalb haben wir Grüne im Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und CDU/CSU das Gewalthilfegesetz beschlossen. Um Betroffene bei Partnerschaftsgewalt, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen, sollen alle Betroffenen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Durch eine Bundesbeteiligung stellen wir gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sicher. Das muss auch einen Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung oder mit Sprachbarrieren beinhalten. Nach einer Trennung muss Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu müssen Justiz sowie Polizei umfassend geschult werden. Opfer von Vergewaltigungen brauchen flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung – inklusive anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“. 

Um die Perspektive der Betroffenen in die Gestaltung von Politik und Präventionsmaßnahmen einzubeziehen, können Instrumente wie ein Betroffenenrat für häusliche Gewalt hilfreich sein. Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument, das die notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Förderung ihrer Rechte festlegt. Diese setzen wir konsequent um, durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, den Ausbau der Täterarbeit, konsequente Strafverfolgung und eine verbesserte Datenerhebung. Damit bekämpfen wir auch Femizide, also die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Zudem prüfen wir, ob das geltende Sexualstrafrecht um eine Neuregelung in der Form der Zustimmungslösung ergänzt werden muss, um Straftaten besser verfolgen zu können. Auch der Einsatz von K.-o.- Tropfen und ähnlichen Substanzen bei sexuellen Übergriffen muss als strafverschärfender Umstand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. 

Onlinegewalt gegen Frauen wächst in rasantem Ausmaß. KI-generierte und echte Nacktbilder werden als Waffe gegen Frauen und Mädchen gezielt eingesetzt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir uns dafür ein, dass die Verbreitung von KI-generierten oder echten Nacktbildern gegen den Willen der Betroffenen grundsätzlich eine Straftat darstellt. Um die Würde der Opfer zu schützen, wollen wir rechtssichere Regelungen finden, wie der Besitz und die Verbreitung von Bildmaterial, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt, unter Strafe gestellt werden können. Viele geflüchtete Frauen und Mädchen sind vor, während und/oder nach der Flucht von Gewalt betroffen, deshalb müssen alle Aufnahmeeinrichtungen entsprechende Schutzkonzepte verpflichtend etablieren. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von ihrem Ehemann oder Partner abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Damit diese Frauen ihr Recht leichter einfordern können, braucht es Zugang zu Beratung und Hilfestrukturen. 

Viele Grüße

Team Dröge

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