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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau ,Droge,Frage;Werden jetzt alle Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,durch das Heizungsgesetz wohnungslos?

Wehr soll als Mieter/innen die Höhe Kosten für das Heizungsgesetz tragen,(von was)?Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,(Geringverdiener,Familien mit Kindern,Rentner/innen)können diese sehr hohe Kosten von Heizungsgesetz,nicht tragen.Ihnen droht vermehrt Wohnungslosigkeit.Das wahr ja heute am 5.7.2023 ca,von 13.20-15.30 Uhr Debatte im Deutschen Bundestag,live Übertragung im DAB -radio,Thema :sozialer Wohnungsbau(mehr sozial Wohnung bauen) u.um ein weiteres Thema ging es ,das wohnen unbezahlbar wird.Ich würde mich freuen wenn sie mir dazu was genaueres mitteilen würden.Und ob Vermieter/innen für Wärmepumpen ,Fördermittel erhalten. Vielen Dank!Dieses kam im Deutschlandfunk,Übertragung Bundestag/Debatte.,5.7.2023.sozialwohungen u.das wohnen unbezahlbar wird /durch Erneubare Energien,u.s.w..(DAB Radio/Deutschlandfunk)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) halten wir das Versprechen, Klimaschutz fair und sozial gerecht zu gestalten. Egal ob zur Miete oder im Eigenheim. Das ist ein großer Erfolg, für den wir als Grüne über Wochen gekämpft haben. Um die Energiewende für Mieter*innen sozial abzufedern, haben wir die Summe der Kosten, die mit der neuen Modernisierungsumlage umgelegt werden können, gesenkt. Die prozentuale Umlage ist zwar höher, aber durch die Abzüge reduzieren sich die gesamten umlegbaren Investitionskosten. Die neue Umlage kann von Vermietenden nur gewählt werden, wenn sie Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Fördermittel und ein pauschaler Abzug für Instandhaltungskosten von 15 Prozent müssen von den Investitionskosten abgezogen werden. Die Umlage ist zudem immer auf einen Umlagehöchstbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Durch die Reduzierung oder sogar den kompletten Wegfall der CO2-Kosten und im Idealfall der Reduzierung der Heizkosten kann eine Warmmieten-neutrale Modernisierung realisiert werden. Denn der Umstieg auf erneuerbare Wärme und raus aus Öl- und Gas sorgt dafür, dass auch Mieter*innen vor den zukünftig massiv steigenden Kosten für fossile Brennstoffe geschützt werden. Für eine 4-köpfige Familie würden die Kostensteigerungen der fossilen Brennstoffe in den nächsten Jahren mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten. Klimafreundliche Heizungen, wie beispielsweise mit einer Wärmepumpe sind in der Anschaffung zwar meist teurer, sparen Kosten jedoch im Betrieb und sind auch über ihre Lebenszeit günstiger als fossile. Deswegen zielen die finanziellen Förderungen auf die Investitionskosten und die Regeln der Modernisierungsumlage stellen sicher, dass niemand überlastet wird.

Eine konkrete Maßnahme für den Mieter*innenschutz ist zudem auch die Regelung, dass Vermieter*innen auf eine effiziente Wärmepumpe achten müssen – wenn sie diese als klimafreundliche Heizoption auswählen. Bei Wärmepumpen können Vermieter*innen die Betriebskosten nur auf die Mieter*innen umlegen, wenn es sich um eine effiziente Wärmepumpe handelt oder das Gebäude energieeffizient ist (mindestens Wärmeschutzverordnung 2002). Leider konnten wir uns nicht damit durchsetzen, dass bei einem Brennstoffwechsel von Erdgas auf Biogas oder bei dem Umbau der Heizung auf Wasserstoff die Mieter*innen die Mehrkosten bei Betrieb nicht vollständig tragen müssen. Allerdings bleibt der Grundsatz des Mietrechts, nach dem Vermieter*innen bei den Betriebskosten auf deren Wirtschaftlichkeit zu achten haben, bestehen.

Alle Immobilieneigentümer*innen sollen beim Umstieg auf klimafreundliche Wärme eine Grundförderung von 30 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20 Prozent. Dieser Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2028 jedes Jahr um drei Prozent. So schaffen wir starke Anreize, beim Klimaschutz Tempo zu machen. Bei der Nutzung von Erdwärme, Wasser und Abwasser als Wärmequelle oder der Nutzung natürlicher Kältemittel können weitere fünf Prozent übernommen werden.

Für selbstnutzende Immobilieneigentümer*innen gibt es noch einen Einkommensbonus. Wer über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro verfügt, wird mit weiteren 30 Prozent der Gesamtkosten unterstützt. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unter dieser Einkommensgrenze.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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