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Katharina Dröge
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Frage von Michael B. •

Ihre Antwort vom 16.10.2023 - Arbeitsverbot für Flüchtlinge abschaffen

Sehr geehrte Frau Dröge,

bezüglich Ihrer Antwort habe ich zwei Fragen:
1.) Sie schreiben: Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern gilt dagegen ein dauerhaftes Arbeitsverbot während ihres Asylverfahrens
Wenn jemand aus einem sicheren Herkunftsland kommt, dann die Gründe für einen Asylantrag sind ja nicht gegeben. Warum gibt es in solchen Fällen ein Asylverfahren?
2.) Sie schreiben: Deutschland braucht Fach- und Arbeitskräfte und sucht international nach Menschen, die hier arbeiten wollen.
Aufgrund einer der weltweiten höchsten Steuerlasten und auch Energiekosten, ist Deutschland doch gar nicht mehr interessant. Im internationalen Vergleichen hinken wir in fast allen Bereichen meilenweit hinterher. Warum schaffen Sie dann nicht die Voraussetzungen dafür, dass ausländische Arbeitskräfte auch nach Deutschland kommen wollen?

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Lieber Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, bei denen aufgrund des staatlichen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.

Auch Antragstellende aus sicheren Herkunftsländern haben das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Dieser muss dann geprüft werden. Die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, wird ihrem Asylantrag stattgegeben. Reichen die neuen Erkenntnisse nicht zur Widerlegung der Regelvermutung aus, wird der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Wir Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsländer ab. Um Migration besser steuern zu können, sprechen wir uns für faire Migrationsabkommen aus.

Beim Thema Fachkräfteeinwanderung hat die Ampel-Koalition mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein modernes Einwanderungsrecht geschaffen. Das neue Gesetz macht Deutschland für Fach- und Arbeitskräfte aus dem außereuropäischen Ausland attraktiver. Es bietet Chancen (sowohl für Menschen, die nach Deutschland kommen wollen als auch für diejenigen, die bereits in Deutschland leben), verschlankt Verfahren und räumt berufspraktischen Erfahrungen einen höheren Stellenwert ein. All das sind Punkte, die wir als grüne Bundestagsfraktion schon seit vielen Jahren fordern.

Künftig wird es drei Säulen geben, über die Einwanderung zum Arbeiten und zur Ausbildung nach Deutschland möglich ist. Die Fachkraft-Säule bestand bereits im Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020. Jetzt werden Gehaltsschwellen abgesenkt und es wird anerkannten Fachkräften ermöglicht, Stellen anzunehmen, die nicht direkt im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Berufsabschluss stehen. Durch die Erfahrungs-Säule berücksichtigt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz berufspraktische Erfahrung in allen Branchen als Berufsqualifikation und setzt weniger auf die Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Das Kriterium der Gleichwertigkeit von Ausbildungen und Studienabschlüssen verwehrt qualifizierten Arbeitskräften in der Praxis nämlich bislang häufig den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – trotz Arbeitsvertrag. Mit der Potenzial-Säule wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Chancen-Karte realisiert. Auf Basis eines transparenten Punktesystems erhalten Menschen die Chance, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Andere Einwanderungsländer wie Kanada oder Neuseeland haben hiermit schon gute Erfahrungen gemacht. Auch Deutschland wird so sichtbarer und attraktiver für Menschen aus aller Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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