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Frage von Rüdiger F. •

Frage an Karsten Möring von Rüdiger F. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Möring,

mein Vermieter will das Haus energetisch renovieren und die Kosten zu 11% auf die Miete umlegen. Dann kann ich meine 50 m2 nicht mehr leisten. Durch die Regierung wird das über KfW Kredite gefördert, um Mieter aus ihren Vierteln zu vertreiben. Fassadenbegrünung wenigstens zum Innenhof wird abgelehnt, da es billiger ist und weniger Mieterhöhung bringt. Aber es für die Umwelt mehr Vorteile bietet, wie Feinstaub binden usw... Die Klimaerwärmung streitet weiter voran. Ich zahle pro Monar 50€ Heizkosten und ich mich auf eine eine Erhöhung von 300€ einstellen, nur für energetisch Sanierung..2 Fach verglasten werden durch 3 Fach ausgetauscht um die Kosten in die Höhe zu treiben. Was wird die Regierung unternehmen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wird energetisch saniert, so profitiert der Vermieter, weil seine Immobilie an Wert gewinnt. Gleichzeitig profitiert auch der Mieter von sinkenden Nebenkosten, etwa wenn dank energetischer Gebäudesanierung die Wohnung anschließend besser isoliert ist und deshalb weniger geheizt werden muss, und von einer Verbesserung der allgemeinen Wohnqualität. Aus diesem Grund hat der Mieter energetische Modernisierungsmaßnahmen auch zu dulden, sofern diese keine unbillige, nicht zu rechtfertigende Härte für ihn oder einen Angehörigen seines Haushalts darstellen. Es kann auch nicht immer sein, dass es sich überhaupt nicht auf die Mietkosten auswirkt; aber das muss sozialverträglich sein. Da stimme ich Ihnen zu.

Ihre Feststellung, dass die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung via KfW fördere „um Mieter aus ihren Vierteln zu vertreiben“ kann ich nicht unwidersprochen lassen. Mir ist wichtig, dass Mieter sich ihre Wohnung in Köln auch noch nach einer Modernisierung leisten können. Deswegen dürfen zukünftig für die Dauer von fünf Jahren nur noch acht statt elf Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Modernisierungsmieterhöhungen treffen insbesondere diejenigen hart, die in günstigen Wohnungen leben. Deswegen senken wir die allgemeine Kappungsgrenze von 3 Euro/qm in sechs Jahren hier noch einmal ab: bei Wohnungen bis 7 Euro/qm darf die Miete nach Modernisierung maximal um 2 Euro/qm erhöht werden.

Auch die Forderung der CDU/CSU, schwarzen Schafen unter den Vermietern einen Riegel vorzuschieben, ist im neuen Mietrechtsanpassungsgesetz verankert. Wir dulden nicht, wenn versucht wird, Mieter bewusst und zielgerichtet heraus zu modernisieren. Es ist wichtig, dass dies zukünftig mit einem Bußgeld belegt wird und Schadensersatzansprüche auslöst.

Benötigt ein Mieter dennoch Unterstützung bei der Mietzahlung, so besteht z.B. die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das federt bei Menschen mit geringem Einkommen zum Beispiel Mieterhöhungen ab, die nach Modernisierungen entstehen können und die finanzielle Belastbarkeit des Mieters übersteigen. Ein verantwortungsvoller Vermieter, und das ist die übergroße Mehrheit, geht mit dem Thema übrigens sehr sensibel um und „modernisiert“ keinen Mieter aus seiner Wohnung heraus und kündigt Modernisierungen und Auswirkungen auf die Miete frühzeitig an. Viele größere Gesellschaften kommen in sozialen Härtefällen den Mietern entgegen, von Staffelungen der Mieterhöhungen bis zum Wohnungstausch. Ohne Ihren Fall im Detail zu kennen würde ich Ihnen empfehlen, zeitnah eine diesbezügliche Beratung z.B. im Kölner Mieterverein in Anspruch zu nehmen.

Die Bilanz der KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramme ist für Beschäftigung, Klima und öffentliche Kassen ist positiv. Trotz dieser positiven Zahlen, bleibt die energetische Gebäudesanierung eine große Herausforderung. Dabei darf auch die soziale Frage nicht vernachlässigt werden. Wichtig ist mir, Klimaschutz und bezahlbaren Wohnraum zusammen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring