Portrait von Karsten Möring
Karsten Möring
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karsten Möring zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Torsten L. •

Wie stehen Sie zum Vorschlag des Opt-Ins für Briefkastenwerbung?

Sehr geehrter Karsten Möring!

Sie kandidieren in meinem Wahlkreis und mich interessiert, wie Sie zum Vorschlag des Opt-Ins für Briefkastenwerbung stehen.

Briefkastenwerbung soll nur noch zugestellt werden dürfen, wenn ein „Werbung, ja bitte“-Aufkleber auf den Briefkästen angebracht ist. Alle sollen selbst entscheiden, ob Werbung in den eigenen Briefkasten eingeworfen werden darf.

Pro Jahr landen 1,2 Milliarden Kilogramm Briefkastenwerbung in unseren Briefkästen, dabei möchten 75% der Bevölkerung diese gar nicht erhalten.

Für die Produktion der Werbung müssen Millionen Bäume gefällt werden – aus denen jährlich 1,2 Millionen Tonnen Papiermüll entstehen. Das sind fast zehn Prozent des jährlichen Papierverbrauchs von ganz Deutschland.

Auch kleine Unternehmen unterstützen dies: Die deutliche Mehrheit befürwortet eine Opt-in Lösung für Briefkastenwerbung.

Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt die gesetzliche Umsetzbarkeit eines Opt-in-Systems auf Bundesebene bereits.

Portrait von Karsten Möring
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich Ihrem Anliegen grundsätzlich offen gegenüber stehe, ist es eine Abwägungsfrage mit juristischen Schwierigkeiten. Ich begrüße, dass Verbände verstärkt nun auch auf die Umweltschutz-Aspekte im Zusammenhang mit unerwünschter Werbung aufmerksam machen. Zwar könnten durch die vorgeschlagene Regelung Abfälle vermieden werden, sie würde aber zugleich die wichtige unternehmerische Freiheit beschränken. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass Werbepost beispielsweise für den stationären Handel auch in Köln noch immer ein wichtiges Instrument der Absatzförderung ist. Darüber hinaus könnte eine Opt-In-Regelung auch die Pressefreiheit betreffen, wenn etwa Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil von einem Verbot erfasst würden.

Derzeit gilt die Regel, dass Bürgerinnen und Bürger Werbepost ausdrücklich ablehnen müssen, etwa mit dem Aufkleber „Bitte keine Werbung“, um sie nicht zu erhalten. Da bei dieser Regelung ohne großen Aufwand Schutz vor unerwünschter Werbung garantiert ist, wird derzeit keine Änderung durch den Bund angestrebt. In diesem Zusammenhang bin ich froh, dass sich auch die Deutsche Post ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt sehr bewusst ist und schon seit Anfang 2020 damit begonnen, zum Beispiel die Folienhülle der Werbesendung „Einkauf aktuell“ auf eine Papierbanderole umzustellen.

Ich sehe Werbeverbote grundsätzlich eher skeptisch. Ausnahme war das Tabakwerbeverbot, da es sich hier um ein eindeutig gesundheitsschädliches Produkt handelt. In anderen Fällen, in den Verbote nicht zwingend sind, setzen die Union auf weniger einschränkende Maßnahmen. Beispielsweise hat die Werbewirtschaft ihre Leit- und Verhaltensregeln für Kinderwerbung nach entsprechenden Gesprächen mit der Bundesernährungsministerin angepasst und die Altersgrenze von zwölf auf 14 Jahre erhöht.

In diesem Sinne stehe ich einer Umstellung des seit Jahrzehnten bewährten Systems der Briefkastenwerbung (Opt-out zu Opt-in) momentan zurückhaltend gegenüber, würde aber eine erneute Prüfung aller Aspekte und Argumente befürworten. Über eine neue Gesetzesregelung wird aber erst in der kommenden Legislaturperiode zu entscheiden sein. Wichtige Fragen sind hier noch ungeklärt - etwa zur Vereinbarkeit mit europäischem Recht oder mit Blick auf mögliche Nachteile für örtliche Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Möring