Warum hat Ihre Fraktion bisher keinen solchen Verbotsantrag gegen die AfD eingereicht, obwohl Sie die rechtlichen Möglichkeiten und politische Verantwortung dafür haben?
Auch wenn ein Verbot sicher kein Ersatz für ein vernünftiges demokratisches Angebot für die Protestwähler ist
so währe ein solcher Antrag, ob erfolgreich oder nicht, doch sicher ein starkes Zeichen gegen Rechtsextremismus und Faschismus oder wie ist Ihre Haltung dazu?
Sehr geehrter Herr M.,
starke Zeichen gegen die AfD und Rechtsextremismus setzen zur Zeit 100.00 Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ auf die Straße gehen, Das ist der Schwung den unsere Demokratie braucht, denn so verteidigen wir aktiv die Demokratie.
Für einen Antrag zum Verbot einer Partei hat das Grundgesetz mit Recht hohe Hürden gesetzt. Wenn die zuständigen Stellen für einen solchen Antrag das notwendige Material zusammengestellt haben und beweiskräftig vorgelegt haben, kann man das juristische Verfahren bewerten. Thüringen hat hier Deutschlandweit den ersten Schritt gemacht und der Bund und weitere 13 Bundesländer müssen sich anschließen.
Ein Verbotsantrag muss juristisch fundiert beweiskräftig vorgetragen werden.
Wenn Sie anmahnen das unsere Fraktion im Thüringer Landtag, einen solchen Verbotsantrag hätte stellen können, dann möchte ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht darum, die AfD in Thüringen zu verbieten, sondern es geht um ein Verbot der AfD als Gesamtpartei.
Ich halte auch nichts von Ihrer Auffassung das ein solcher Antrag, ob erfolgreich oder nicht, ein starkes Zeichen gegen Rechtsextremismus und Faschismus sei.
Solange es „nur ein Zeichen“ sein sollte und die notwendigen juristischen Beweise nicht vorgetragen sind, solange bleibt es nicht nur ein unzureichender Versuch, sondern auch ein untaugliches Handeln. Gut gemeint alleine reicht nicht.