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Karola Stange
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Frage von Marius H. •

Können sie die Prüfung eines AfD verbots ansprechen?

Die AfD ist nach §21 GG verbotswürdig. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-afd-menschenrechte-verbot-100.html
auf https://innn.it/afdverbot gibt es mittlerweile über 250.000 unterschriften für ein AfD verbot. Sowohl 2024 als auch 2025 sind hier in Thüringen Wahlen, wie Sie wissen. Verfassungswidrige, rassistische Parteien wie die AfD haben nichts in irgendwelchen Parlamenten zu suchen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage und Aufforderung, mit der Ihre Sorge um die Gefährdung der Demokratie durch die AfD zum Ausdruck kommt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD keinen wirkmächtigen Platz innerhalb demokratischer Institutionen haben darf. Es ist als Politikerin meine Aufgabe, durch politische Entscheidung, durch die Art und den Inhalt politischer Kommunikation, durch Positionierung und Haltung sowie Auseinandersetzung mit rechten und extrem rechten Ideologien mit dazu beizutragen, dass die politische Zustimmung für die AfD sinkt, anstatt anzusteigen. Ich bin davon überzeugt, dass ein Parteiverbot kein Instrument der politischen Auseinandersetzung ist und auch nie der Durchsetzung politischer Ziele dienen oder die Debatte um ein Verbot von politischen Zielen geprägt sein sollte.
Insofern habe ich die Argumentation des Instituts für Menschenrechte für die verfassungsrechtliche Begründetheit eines AfD-Verbots und die Initiative des Blogs „Volksverpetzer“ sehr interessiert und aufmerksam zur Kenntnis genommen. Letztere geht davon aus, dass ein Parteiverbot - so wie es nicht politisch motiviert angestrebt  - auch nicht aus politischen Opportunitätsgründen ausgeschlossen werden darf, weil ansonsten das verfassungsrechtlich Instrument zum Schutz der Demokratie unterlaufen und die Verfassung selbst zunehmend schutzloser werden würde.
Die Initiative, die sich an den Bundesrat wendet, hat insofern den überlegenswerten Kern, durch das Ziel einer Prüfung eines Verbotes durch das dafür zuständige Bundesverfassungsgericht die Frage eines Verbotes nicht der politischen Debatte zu unterwerfen, sondern ausschließlich den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines möglichen Verbots. Ob das Zustandekommen und der Antrag auf Entscheidung selbst so gestaltet werden können, dass Bewertung und Prüfung alleinig dem Bundesverfassungsgericht unterliegen, wird zu klären sein.

Bitte gehen Sie davon aus, dass wir uns sehr intensiv mit der politischen Reaktion auf das Erstarken der AfD als auch mit der Anwendung verfassungsrechtlicher Instrumente zum Schutz der Demokratie auseinandersetzen. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karola Stange, MdL