Frage an Karl-Josef Laumann von Bernd P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Laumann,
Ihre mehr als berechtigte scharfe Kritik an der rot- grünen Fehlentscheidung zur Beamtenbesoldung und ihren offenen Brief in dieser Sache habe ich gerne zur Kenntnis genommen. In der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema wurde der Gesetzesentwurf der Landesregierung von den Sachverständigen Professoren Battis und Kyrill Alexander Schwarz aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit förmlich zerrissen. Der Gesetzesentwurf wurde sogar als naiv bezeichnet.
Sollte die Landesregierung sich weiterhin als unbelehrbar zeigen und den Gesetzesentwurf aufgrund der widrigen Mehrheitsverhältnisse trotz des damit verbundenen Verfassungsverstosses durchbringen, wird dies unvermeidbar zu einer Klagewelle führen, die das Besoldungssystem insgesamt im Hinblick auf eine verfassungsgemäße Besoldung gerichtlich zur Überprüfung stellt. Schließlich wird jeweils im Rahmen der konkreten Normenkontrollklage auf Vorlage die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden müssen. Dies wird zu weiteren Flurschäden führen. Die Klagen werden sich möglicherweise über Jahre hinziehen. Wenig nachvollziehbar hängen erste Klagen dieser Art seit 2009 unbearbeitet beim Verfassungsgericht.
In diesem Zusammenhang frage ich an, ob die Landes-CDU - vor dem nicht unwesentlichen Vortrag der Rechtsprofessoren zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens- erwägt, ein abstraktes Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Gestzes einzuleiten. Ein solches würde ggfs. nicht nur das Verfahren abkürzen, zahlreiche Klagen vermeiden, einen schnelleren Rechtsfrieden herstellen, sondern auch den ernsthaften politischen Willen, nämlich dieses verfassungswidrige Gesetzesvorhabens auch zu bekämpfen, unter Beweis stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Paschke