Was möchten Sie unternehmen um das Gesundheitssystem unabhängig vom Profit zu machen, sodass die Angestellten wieder den Mensch in den Fokus rücken können?
Sehr geehrter Herr Laumann,
ich bin Bürger der Stadt Düsseldorf und Arzt in einer ständigen Klinik.
Wie Sie beispielhaft der folgenden Dokumentation unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks "Arte" entnehmen können, arbeiten das Personal in Kliniken am absoluten Limit (https://www.youtube.com/watch?v=l896F0qQEyU), um eine Gewinnmargenerhöhung für Investoren zu erwirtschaften.
Das Selbe sehen wir in der Entwicklung des Kaufs von kassenärztlichen-ambulanten Niederlassungsplätzen von großen MVZ-Konzernen. (https://www.zeit.de/news/2022-05/31/warnungen-vor-uebernahme-von-arztpraxen-durch-finanzinvestoren)
Diese konkrete Frage nach Plänen erreicht nicht nur Sie, es ist die selbe Anfrage an das Landesgesundheitsministerium in NRW gegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr. R.,
eine Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung ist zwingend notwendig. Für die Krankenhausfinanzierung hat der Bund die Zuständigkeit. Die Krankenhausplanung geschieht auf der Ebene der Bundesländer. Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen der Krankenhausplanung mit allen Beteiligten des Krankenhauswesens bereits auf einen sehr guten Weg gemacht. Der Vorschlag des Bundes zur Krankenhausfinanzierungsreform baut in weiten Teilen erfreulicherweise auf der Krankenhausplanung aus Nordrhein-Westfalen auf, den die Akteure des nordrhein-westfälischen Krankenhauswesens intensiv gemeinschaftlich erarbeitet haben.
Das Ziel der neuen Krankenhausplanung in NRW ist, eine positive Entwicklung der Krankenhauslandschaft zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger durch eine effektive Steuerung einer qualitativen medizinischen Versorgung und Schaffung von Transparenz zu erreichen. So soll verhindert werden, dass es in Zukunft zu Versorgungsdefiziten kommt. Dies wäre unweigerlich der Fall, wenn alles weiterliefe wie bisher. Wir wollen in allen Regionen tragfähige Strukturen entwickeln, in denen erstens die Qualität stimmt, zweitens das knappe Personal sinnvoll eingesetzt wird und drittens die Häuser auch wirtschaftlich stabil sind. Mit Hilfe des neuen Krankenhausplans wollen wir den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Patienten, Fallzahlen und Personal beenden, denn ohne engagiertes und qualifiziertes Personal kann keine Versorgung stattfinden. Aus diesem Grund findet die Planung nicht mehr anhand der starren Plangröße "Bett", sondern mit Fallzahlen statt. Die Planung orientiert sich damit stärker als bisher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen. Durch mehr Spezialisierung in der Versorgung können kosten- und personalintensive Doppelstrukturen abgebaut werden. Dadurch und durch die Vorgabe konkreter Qualitätskriterien erzielen wir eine höhere Qualität in der Versorgung. Bürgerinnen und Bürger sollen sich zukünftig sicher sein, dass, wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, es ausreichend Expertise und die notwendige Ausstattung in personeller wie auch in sächlicher Hinsicht in diesem Bereich hat. Die Vergabe der Versorgungsaufträge wird nicht mehr nur allgemein, sondern ganz spezifisch über Leistungsgruppen erfolgen. Jede Leistungsgruppe ist an vernünftige Qualitätskriterien gebunden. Die neue Planungssystematik wird sowohl die ortsnahe Grundversorgung gewährleisten als auch bei den anspruchsvollen medizinischen Leistungen besondere Schwerpunkte setzen. Im Krankenhausplan sind zudem besondere Regelungen festgelegt worden, die kleineren bedarfsnotwendigen Krankenhäusern die Chance geben, ein wirtschaftlich tragfähiges Versorgungsspektrum zuzuweisen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen Krankenhausplanung eine nachhaltige Stärkung unserer Krankenhauslandschaft erreichen können.
Auch in der ambulanten medizinischen Versorgung ist das Thema der Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens bzw. die kapitalorientierte Leistungserbringung von Bedeutung: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind mittlerweile, unabhängig von der Trägerschaft, ein wichtiger Teil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland und übernehmen einen stetig wachsenden Anteil.
Die Tendenz, dass Finanzinvestoren, welche sich der Trägerstruktur eines Krankenhauses zur Gründung bedienen, Arztsitze aufkaufen und Praxisketten gründen, ist jedoch äußerst kritisch zu betrachten. Insbesondere, wenn diese Leistungserbringer in bestimmten Regionen große Marktanteile erreichen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die freiberufliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gestärkt wird.
Denn unstrittig ist, dass mit Blick auf die zukünftige Versorgungssicherheit Monopolbildungen zu vermeiden sind. Es muss gewährleistet sein, dass Patientinnen und Patienten zwischen verschiedenen unabhängigen Leistungserbringern wählen können. Darüber hinaus dürfen finanzielle Interessen bei medizinischen Entscheidungen nicht im Vordergrund stehen. Dies gilt insbesondere für MVZ mit einer Vielzahl von Standorten und internationalen Investoren im Hintergrund, aber natürlich gleichermaßen für Einzelpraxen oder vertragsärztliche MVZ.
Die Gesetzgebungszuständigkeit für weitere Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf MVZ liegt jedoch beim Bund. Der Bund wurde von den Ländern in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert, eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren zu prüfen. Da der Bund der Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, haben die Länder mittlerweile eigene Vorschläge für ein MVZ-Regulierungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Mit den nun vorgeschlagenen Regulierungen sollen Monopolstrukturen verhindert, Transparenz geschaffen und die Integrität medizinischer Entscheidungen gewährleistet werden. Ziel ist letztendlich die Sicherstellung von Qualität und Flächendeckung in der ambulanten Versorgung - im Sinne der Patientinnen und Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Laumann