Frage an Karl-Josef Laumann von Willi A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Laumann!
Sie sind also gegen den Kauf von Unterlagen über Schwarzkonten in der Schweiz.
Nach meinem Dafürhalten unterstützen Sie damit Kriminelle. Immerhin gehen Millionen von Euro am deutschen Staat vorbei.
Jeder kleine deutsche Rentner wird unter Androhung von Strafe gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben. Und der ist nicht in der Lage irgendwelche Einnahmen zu unterdrücken. Dem kleinen Rentner muß noch jeder Cent abgepreßt werden.
Halten Sie das für gerecht?
Bitte führen Sie in Ihrer Antwort nicht das Abkommen mit der Schweiz an. Auch damit sind die Kriminellen noch sehr gut bedient.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Altenhoff
Sehr geehrter Herr Altenhoff,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie meine Einschätzung zum Ankauf weiterer Steuer-CDs kritisieren.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuersünder müssen konsequent verfolgt werden. Deshalb war die Entscheidung der früheren schwarz-gelben Landesregierung zum erstmaligen Ankauf von Steuer-CDs durch den damaligen Finanzminister Helmut Linssen richtig, um Druck auf die Steuerhinterzieher aufzubauen und Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen überhaupt erst zu ermöglichen. Die Schweiz hat sich dadurch sehr weit in Richtung Deutschland bewegen müssen.
Auf den dauerhaften Ankauf von Steuer-CDs zu setzen, mag kurzfristig Beifall bringen, ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig. Denn der Staat belohnt möglicherweise in Deutschland für Straftaten, die im Ausland begangen worden sind. Im Rechtsstaat gilt aber: der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Steuerhinterziehung verjährt nach 10 Jahren. Jeder Tag, der ohne ein unterzeichnetes Steuerabkommen vergeht, führt dazu, dass eine effektive und flächendeckende Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch deutsche Steuerpflichtige in der Schweiz nicht erfolgt. Denn der zufällige Erwerb von Steuer-CDs kann eine flächendeckende, rechtssichere und gerechte Regelung nicht ersetzen.
Mit dem Abkommen werden künftig Kapitalerträge in der Schweiz genauso besteuert wie in Deutschland. Gerade diese flächendeckende Erfassung können CD-Käufe nicht sicherstellen, da sie lediglich punktuell und von Zufällen abhängig Ermittlungsansätze liefern. Diese Gerechtigkeitslücke lässt sich nur über einen Mechanismus schließen, der aller Steuerpflichtigen gleichermaßen erfasst; das Abkommen bietet einen derartigen Mechanismus.
Für den Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen bedeutet das Zustandekommen des Steuerabkommens eine Einmalzahlung von 1,8 Milliarden Euro sowie jährliche Mehreinnahmen von rd. 150 Millionen Euro.
Ich habe Vertrauen in die Position des Bundesfinanzministers, der den in den Verhandlungen mit der Schweiz ausgehandelten Kompromiss für tragfähig hält. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass frühere Finanzminister trotz Drohgebärden kein Verhandlungsergebnis mit der Schweiz erzielen konnten.
Mit freundlichem Gruß
Karl-Josef Laumann