Frage an Karl-Josef Laumann von Martin M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Laumann,
in letzter Zeit wird in der Presse viel über das Thema, "E-Zigarette" geschrieben. Ein wichtiger Beitrag hierzu kam von Frau Ministerin Steffens, die in einer Erklärung vom 16.12.2011, ihre Einschätzung zur aktuellen Situation wiedergab.
Nicht zuletzt auf Grund der unklaren Wortwahl in dieser Erklärung, konnte man jetzt überall lesen, das "E-Zigaretten" in NRW verboten seien.
Dies kann ich nicht nachvollziehen, da mir bis jetzt kein Gesetz bzw. keine Verordnung bekannt ist, die dieses ausdrücklich verbietet.
Wie Frau Ministerin erklärte, ist der Handel und Verkauf verboten und illegal, sofern die Produkte gegen das Arzneimittelrecht oder die Medizingeräteverordnungen verstossen.
Da aber derzeit sowohl die Hardware (Akku, Verdampfer etc.) als auch die "Liquids" nicht den genannten Gesetzen unterliegen, kann ein freier Handel wohl nicht unterbunden werden.
Derzeit sind elektrische Zigaretten als Genussmittel eingestuft, welche nicht den Anspruch haben, der Tabakrauchentwöhnung zu dienen. Obwohl die gesundheitlichen Auswirkungen bisher noch unzureichend erforscht sind, ist unbestritten, das das "Dampfen" erheblich weniger schädlich ist, als der Konsum von Zigaretten aus Tabak.
Somit bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Gesetze oder Verordnungen des Landes NRW, einen Handel oder Gebrauch der E-Zigaretten verbieten. Das Arzneimittelgesetz kann es wohl nicht sein, da bereits das EU-Parlament festgestellt hat, das es sich nicht um ein Produkt handelt, welches dem Arzneimittelrecht der EU unterliegt. Oder will man in NRW gegen EU Recht vorgehen?
Ich danke Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Münter, Ladbergen
Sehr geehrter Herr Münter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2012.
Es ist richtig, dass das Thema E-Zigarette den Landtag und speziell den Ausschuss Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zur Zeit intensiv beschäftigt.
Frau Ministerin Steffens hat am 18.1.2012 im Ausschuss einen Bericht vorgelegt (Vorlage 15/1136), aus dem keine eindeutige rechtliche Einordnung erkennbar ist. Sie nennt als rechtliche Grundlagen das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Nichtraucherschutzgesetz NRW.
Die E-Zigarette ist derzeit aber offensichtlich nicht eindeutig unter die genannten Vorschriften zu subsummieren. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16. Januar 2012 der Ministerin nicht untersagt, vor E-Zigaretten zu warnen (VwG Düsseldorf Aktenzeichen 16 L 2043/11).
Der Facharbeitskreis der CDU-Fraktion wird die Entwicklung in den nächsten Wochen beobachten und in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine verbindliche Einordnung der E-Zigarette erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl-Josef Laumann